ellaccess prüft digitale Barrierefreiheit in Tagen, nicht Wochen
Barrierefreiheit ist gesetzliche Pflicht für öffentliche Stellen und seit Juni 2025 auch für viele Unternehmen. Doch manuelle Prüfungen dauern Wochen, und Prüfkapazität ist knapp. Unsere KI-Agenten prüfen Websites, Shops und Fachanwendungen wie menschliche Prüfer: Kriterium für Kriterium, mit annotierter Evidenz und konkreten Fix-Vorschlägen für Redaktion, Produkt und IT.
Entstanden im Kontext der Bundes-IT. Ergänzt menschliche Prüfexpertise, statt sie zu ersetzen.
98
Prüfschritte umfasst der BIK-Webtest, das etablierte deutsche Verfahren zur Prüfung digitaler Barrierefreiheit. Heute weitgehend Handarbeit
10–12
Personentage dauert ein manuelles Audit, während Experten-Prüfkapazität knapp bleibt
7.508
Websites und Apps öffentlicher Stellen hat die Überwachungsstelle des Bundes (BFIT-Bund) von 2022 bis 2024 geprüft. Keine einzige erfüllte alle Anforderungen vollständig
Quelle: bfit-bund.de100.000 €
beträgt der Bußgeldrahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für bestimmte Verstöße. Die Marktüberwachungsbehörde prüft auch ohne konkreten Anlass
Quelle: § 37 BFSGSo funktioniert ellaccess
Scope festlegen
Domain, URLs und Screens, vom Behördenportal bis zum Onlineshop.
Agenten prüfen wie Prüfer
Playwright-basierte Agent-Sessions arbeiten Formulare, Workflows und Zustände ab: Kriterium für Kriterium entlang der BIK-Methodik.
Evidenz je Kriterium
Annotierte Screenshots und Fundstellen machen jedes Ergebnis nachvollziehbar. Kein Black-Box-Score.
Bericht mit Fix-Vorschlägen
Ein Bericht mit konkreten Fix-Vorschlägen für Redaktion und IT. Wiederholung jederzeit: vor dem Go-live und nach jedem Release.
Ein Bericht, mit dem Ihre Teams arbeiten können
Jeder Befund ist dem Prüfschritt und der Fundstelle zugeordnet und enthält einen konkreten Fix, direkt verwertbar für Redaktion und IT. Wir validieren den Agenten gegen echte Experten-Prüfberichte: Er findet weitgehend dieselben Befunde und über wiederholte Läufe teils zusätzliche, die in einem einzelnen Durchgang untergehen.
Prüfbericht: beispiel-portal.de
Beispiel- Verstoß
9.1.3.1 Infos und Beziehungen
Mehrstufiges Bestellformular, Schritt 2: Labels nicht programmatisch verknüpft
→ Labels per for/id mit Feldern verknüpfen
- Verstoß
9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
Footer-Links unterschreiten 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund
→ Linkfarbe abdunkeln auf ≥ 4,5:1
- Verstoß
9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
Wiederholte "Mehr erfahren"-Links ohne Kontext
→ Linktexte präzisieren
Jeder Befund kommt mit einem annotierten Screenshot als Evidenz.
Warum Scanner nicht reichen
Regelbasierte Tools markieren, wo etwas nicht stimmen könnte: syntaktisch, mit vielen False Positives. Bisher ließ sich kein einziger BITV-Prüfschritt vollständig statisch bewerten. Die BIK-Methodik verlangt Bedienung: Formulare, Workflows und Zustände, je Kriterium mit Evidenz.
Regelbasierte Scanner
liefern syntaktische Hinweise zu rund 30–40 Prüfschritten; keiner ist vollständig statisch bewertbar
○ nur Hinweis, braucht menschliche Validierung
Agentische Prüfung
bewertet die 60 Website-relevanten WCAG-Prüfschritte semantisch, mit Bedienung der Seite und Evidenz je Kriterium
● semantisch geprüft · grau: Annex-Prüfschritte, für Websites meist nicht relevant
Beispielhafte Darstellung. Basis: die 98 Prüfschritte des BIK-Webtests (60 WCAG für Websites + 38 Annex): eine Prüfmethode, nicht der Gesetzeswortlaut. Geschuldet sind die jeweils anwendbaren Anforderungen.
Für BITV 2.0 und BFSG relevant
Öffentlicher Sektor
BITV 2.0 · Landesrecht · EN 301 549-
Städte, Kommunen & Landkreise
Portale veröffentlichen täglich neue Inhalte. Der Konformitätsstand verfällt laufend. Prüfen Sie kontinuierlich statt alle paar Jahre.
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Landes- & Bundesbehörden
Entstanden im Kontext der Bundes-IT, komplexe Fachanwendungen eingeschlossen. Prüfbare Evidenz für Abnahme und Betriebsübernahme.
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Kommunale IT-Dienstleister
Dutzende Kundenportale und Fachverfahren mit einem wiederholbaren Prüfprozess statt Einzelprüfungen je Mandant.
Privatwirtschaft
BFSG · European Accessibility Act-
E-Commerce & Onlinehandel
Bestellen, buchen, bezahlen: Die Bundesfachstelle liest das BFSG so, dass die gesamte verbundene Website zählt, nicht nur der Checkout. Abschließend geklärt ist das nicht. Wir prüfen den vollständigen Verbraucherpfad.
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Banken & Zahlungsdienste
Verbraucher-Bankdienstleistungen fallen unter das BFSG: Onlinebanking und Authentifizierung ausdrücklich, Antragsstrecken, soweit sie Konto-, Zahlungs-, Kredit- oder Wertpapierdiensten dienen.
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Verkehr & Telekommunikation
Im Personenverkehr erfasst das BFSG Luft-, Fernbus-, Schienen- und Schiffsverkehr inklusive E-Tickets und Echtzeitinfos, dazu Telekommunikationsdienste. Event-Ticketing zählt als E-Commerce, sobald Verbraucher online Verträge schließen.
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Medien & E-Books
E-Book-Dienste und der Zugang zu Streaming-Diensten fallen ausdrücklich unter das BFSG, von der Website über Apps bis zur Bezahlstrecke.
Häufig gestellte Fragen
Ersetzt der agentische Test ein Experten-Gutachten? +
Gilt das BFSG auch für unsere Website? +
Was unterscheidet den Test von regelbasierten Scannern? +
Können auch login-geschützte Fachanwendungen geprüft werden? +
Welche Rechtsgrundlagen deckt der Test ab? +
Läuft die Prüfung auch in deutscher Infrastruktur? +
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Prüfung? +
Was kostet eine Prüfung? +
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Nennen Sie uns Website, Shop oder Anwendung. Wir melden uns innerhalb eines Werktages für einen kurzen Scope-Call.