ellaccess prüft digitale Barrierefreiheit in Tagen, nicht Wochen

Barrierefreiheit ist gesetzliche Pflicht für öffentliche Stellen und seit Juni 2025 auch für viele Unternehmen. Doch manuelle Prüfungen dauern Wochen, und Prüfkapazität ist knapp. Unsere KI-Agenten prüfen Websites, Shops und Fachanwendungen wie menschliche Prüfer: Kriterium für Kriterium, mit annotierter Evidenz und konkreten Fix-Vorschlägen für Redaktion, Produkt und IT.

Entstanden im Kontext der Bundes-IT. Ergänzt menschliche Prüfexpertise, statt sie zu ersetzen.

98

Prüfschritte umfasst der BIK-Webtest, das etablierte deutsche Verfahren zur Prüfung digitaler Barrierefreiheit. Heute weitgehend Handarbeit

10–12

Personentage dauert ein manuelles Audit, während Experten-Prüfkapazität knapp bleibt

7.508

Websites und Apps öffentlicher Stellen hat die Überwachungsstelle des Bundes (BFIT-Bund) von 2022 bis 2024 geprüft. Keine einzige erfüllte alle Anforderungen vollständig

Quelle: bfit-bund.de

100.000 €

beträgt der Bußgeldrahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für bestimmte Verstöße. Die Marktüberwachungsbehörde prüft auch ohne konkreten Anlass

Quelle: § 37 BFSG
Ablauf

So funktioniert ellaccess

1

Scope festlegen

Domain, URLs und Screens, vom Behördenportal bis zum Onlineshop.

2

Agenten prüfen wie Prüfer

Playwright-basierte Agent-Sessions arbeiten Formulare, Workflows und Zustände ab: Kriterium für Kriterium entlang der BIK-Methodik.

3

Evidenz je Kriterium

Annotierte Screenshots und Fundstellen machen jedes Ergebnis nachvollziehbar. Kein Black-Box-Score.

4

Bericht mit Fix-Vorschlägen

Ein Bericht mit konkreten Fix-Vorschlägen für Redaktion und IT. Wiederholung jederzeit: vor dem Go-live und nach jedem Release.

Das Ergebnis

Ein Bericht, mit dem Ihre Teams arbeiten können

Jeder Befund ist dem Prüfschritt und der Fundstelle zugeordnet und enthält einen konkreten Fix, direkt verwertbar für Redaktion und IT. Wir validieren den Agenten gegen echte Experten-Prüfberichte: Er findet weitgehend dieselben Befunde und über wiederholte Läufe teils zusätzliche, die in einem einzelnen Durchgang untergehen.

Prüfbericht: beispiel-portal.de

Beispiel
  • Verstoß

    9.1.3.1 Infos und Beziehungen

    Mehrstufiges Bestellformular, Schritt 2: Labels nicht programmatisch verknüpft

    → Labels per for/id mit Feldern verknüpfen

  • Verstoß

    9.1.4.3 Kontrast (Minimum)

    Footer-Links unterschreiten 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund

    → Linkfarbe abdunkeln auf ≥ 4,5:1

  • Verstoß

    9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)

    Wiederholte "Mehr erfahren"-Links ohne Kontext

    → Linktexte präzisieren

Jeder Befund kommt mit einem annotierten Screenshot als Evidenz.

Warum Scanner nicht reichen

Regelbasierte Tools markieren, wo etwas nicht stimmen könnte: syntaktisch, mit vielen False Positives. Bisher ließ sich kein einziger BITV-Prüfschritt vollständig statisch bewerten. Die BIK-Methodik verlangt Bedienung: Formulare, Workflows und Zustände, je Kriterium mit Evidenz.

Regelbasierte Scanner

liefern syntaktische Hinweise zu rund 30–40 Prüfschritten; keiner ist vollständig statisch bewertbar

○ nur Hinweis, braucht menschliche Validierung

Agentische Prüfung

bewertet die 60 Website-relevanten WCAG-Prüfschritte semantisch, mit Bedienung der Seite und Evidenz je Kriterium

● semantisch geprüft · grau: Annex-Prüfschritte, für Websites meist nicht relevant

Beispielhafte Darstellung. Basis: die 98 Prüfschritte des BIK-Webtests (60 WCAG für Websites + 38 Annex): eine Prüfmethode, nicht der Gesetzeswortlaut. Geschuldet sind die jeweils anwendbaren Anforderungen.

Zielgruppen

Für BITV 2.0 und BFSG relevant

Öffentlicher Sektor

BITV 2.0 · Landesrecht · EN 301 549
  • Städte, Kommunen & Landkreise

    Portale veröffentlichen täglich neue Inhalte. Der Konformitätsstand verfällt laufend. Prüfen Sie kontinuierlich statt alle paar Jahre.

  • Landes- & Bundesbehörden

    Entstanden im Kontext der Bundes-IT, komplexe Fachanwendungen eingeschlossen. Prüfbare Evidenz für Abnahme und Betriebsübernahme.

  • Kommunale IT-Dienstleister

    Dutzende Kundenportale und Fachverfahren mit einem wiederholbaren Prüfprozess statt Einzelprüfungen je Mandant.

Privatwirtschaft

BFSG · European Accessibility Act
  • E-Commerce & Onlinehandel

    Bestellen, buchen, bezahlen: Die Bundesfachstelle liest das BFSG so, dass die gesamte verbundene Website zählt, nicht nur der Checkout. Abschließend geklärt ist das nicht. Wir prüfen den vollständigen Verbraucherpfad.

  • Banken & Zahlungsdienste

    Verbraucher-Bankdienstleistungen fallen unter das BFSG: Onlinebanking und Authentifizierung ausdrücklich, Antragsstrecken, soweit sie Konto-, Zahlungs-, Kredit- oder Wertpapierdiensten dienen.

  • Verkehr & Telekommunikation

    Im Personenverkehr erfasst das BFSG Luft-, Fernbus-, Schienen- und Schiffsverkehr inklusive E-Tickets und Echtzeitinfos, dazu Telekommunikationsdienste. Event-Ticketing zählt als E-Commerce, sobald Verbraucher online Verträge schließen.

  • Medien & E-Books

    E-Book-Dienste und der Zugang zu Streaming-Diensten fallen ausdrücklich unter das BFSG, von der Website über Apps bis zur Bezahlstrecke.

Häufig gestellte Fragen

Ersetzt der agentische Test ein Experten-Gutachten? +
Ein offizielles Zertifikat gibt es in keinem der beiden Regime: Öffentliche Stellen müssen konform sein und eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben (§ 12b BGG), Unternehmen müssen nach BFSG konform sein und die vorgeschriebenen Informationen bereitstellen. Der agentische Test deckt dieselbe Methodik ab und ist während der Entwicklung beliebig wiederholbar. Für die abschließende Bewertung können Sie weiterhin eine Prüfstelle einbinden, mit deutlich weniger Iterationen.
Gilt das BFSG auch für unsere Website? +
Wenn Verbraucher über Ihre Website oder App bestellen, buchen, Verträge anbahnen oder sich authentifizieren können, liegt in der Regel elektronischer Geschäftsverkehr vor. Dann gilt das BFSG seit dem 28.06.2025. Die Marktüberwachung (MLBF) prüft auch ohne konkreten Anlass; bei Nichtkonformität drohen Korrekturauflagen bis hin zur Untersagung der Dienstleistung. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Den Scope klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Was unterscheidet den Test von regelbasierten Scannern? +
Scanner liefern syntaktische Hinweise zu einem Teil der Kriterien, mit vielen False Positives und ohne semantische Bewertung. Unsere Agenten führen die menschliche Prüfmethodik aus: Sie navigieren Seiten, füllen Formulare aus, bedienen Workflows und bewerten jedes Kriterium mit Evidenz.
Können auch login-geschützte Fachanwendungen geprüft werden? +
Ja, mit Test-Zugängen, die Sie bereitstellen. Damit melden sich die Agent-Sessions an und arbeiten zustandsbehaftete Workflows ab. Dort entsteht heute der größte Prüfaufwand.
Welche Rechtsgrundlagen deckt der Test ab? +
BITV 2.0 und Landesrecht für öffentliche Stellen, das BFSG für private Wirtschaftsakteure. Praktischer Prüfmaßstab ist EN 301 549 mit WCAG 2.1 AA. Geschuldet sind die jeweils anwendbaren Anforderungen; die Methodik folgt den Prüfschritten des BIK-Webtests.
Läuft die Prüfung auch in deutscher Infrastruktur? +
Ja. Für Vergabe- und Datenschutzanforderungen ist der Betrieb in deutscher bzw. europäischer Infrastruktur möglich, je nach Modellwahl mit Abstrichen bei der Geschwindigkeit.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Prüfung? +
Immer dann, wenn ein Nachweis ansteht: Abnahme, Go-live, Betriebsübernahme, ein Förder- oder Vergabenachweis, ein Monitoringbefund oder eine Beschwerde, und nach jedem größeren Release. Genau dafür machen Agenten die Prüfung wiederholbar, statt sie zum teuren Einmalereignis zu machen.
Was kostet eine Prüfung? +
Der Preis richtet sich nach der Zahl der URLs und Screens im Scope. Fragen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an. Wir antworten innerhalb eines Werktages.
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