Verbotene Praktiken (Art. 5)
z. B. Social Scoring, manipulative Systeme, Emotionserkennung am Arbeitsplatz (Art. 99 Abs. 3)
Der EU AI Act sieht Bußgelder von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Stellen Sie Umsatz und Unternehmensgröße ein – der Rechner zeigt, welcher Rahmen für Ihr Unternehmen gilt.
Hinweis: Ab mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz gilt ein Unternehmen in der Regel nicht mehr als KMU (Empfehlung 2003/361/EG).
z. B. Social Scoring, manipulative Systeme, Emotionserkennung am Arbeitsplatz (Art. 99 Abs. 3)
z. B. fehlende technische Dokumentation, Aufsicht oder Registrierung (Art. 99 Abs. 4)
z. B. in Auskunftsverfahren gegenüber Marktüberwachungsbehörden (Art. 99 Abs. 5)
Diese Beträge markieren das obere Ende des gesetzlichen Rahmens. Zum Vergleich: Eine EU-AI-Act-Compliance-Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei liegt typischerweise bei 50.000 bis 150.000 €. Die geforderte Dokumentation vorab aufzubauen kostet einen Bruchteil der hier gezeigten Beträge – und ist die Grundlage, um gegenüber Aufsichtsbehörden auskunftsfähig zu sein.
Das kostenlose Gap-Assessment ordnet jedes System in rund 2 Minuten ein: Ihre Rolle, die Risikoklasse, Transparenzpflichten – und welche Nachweise vorhanden sein sollten.
Fristen können sich durch den Digital Omnibus ändern; maßgeblich ist der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Stand.
Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Einschätzungen einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Die Berechnung zeigt die gesetzlichen Höchstrahmen nach Art. 99 EU AI Act; tatsächliche Bußgelder werden im Einzelfall festgesetzt.