Terms & Conditions

Effective from 1 August 2026

These Terms & Conditions are concluded in German. The German version below is the legally binding text. An English translation can be provided on request but is for convenience only.

1. Anwendungsbereich, Vertragsschluss und Rangfolge

1.1 Die ellamind GmbH, Konsul-Smidt-Straße 8p, 28217 Bremen (nachfolgend „ellamind“ oder „wir“), bietet Software-as-a-Service-Lösungen und damit zusammenhängende professionelle Leistungen für Unternehmen an. Hierzu gehören insbesondere „elluminate“, eine Plattform zur Evaluierung, Überwachung und Dokumentation von KI-Systemen, Prompts, Agenten und LLM-Anwendungen, sowie - soweit gesondert vereinbart - „ellarun“, eine Laufzeitumgebung für KI-Agenten in isolierten, auditierbaren Workspaces (einzeln oder gemeinsam der „Dienst“).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die zeitweise Überlassung und Nutzung des Dienstes sowie für Beratungs-, Schulungs-, Einrichtungs-, Migrations-, Integrations-, Entwicklungs- und sonstige Projektleistungen von ellamind. Für professionelle Leistungen und Werkleistungen gelten ergänzend die besonderen Regelungen in Ziffer 4.

1.3 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

1.4 ellamind erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ellamind in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt oder Zahlungen annimmt, es sei denn, ellamind stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.5 Soweit die Parteien ein individuelles Angebot, einen Rahmenvertrag, ein Auftragsformular, ein Statement of Work oder eine sonstige Bestellunterlage vereinbaren (gemeinsam „Bestellunterlagen“), gilt folgende Rangfolge: (i) individuell ausgehandelte Regelungen in den Bestellunterlagen, (ii) vereinbarte produkt- oder projektbezogene Leistungs-, Support- und Sicherheitsregelungen, (iii) der Data-Act-Anhang zu diesen AGB für Anbieterwechsel und Datenportabilität, (iv) diese AGB. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen und zwingendes Recht haben stets Vorrang.

1.6 Angebote von ellamind sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung, elektronische Annahme, Freischaltung des Dienstes, Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden oder auf sonstige in den Bestellunterlagen geregelte Weise zustande.

1.7 Soweit der Kunde als öffentlicher Auftraggeber zusätzliche Vertragsbedingungen, insbesondere EVB-IT, einbeziehen möchte, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung in den Bestellunterlagen. Ohne eine solche Vereinbarung bleiben diese AGB maßgeblich.

1.8 Bestellunterlagen können für mehrere Dienste oder Leistungsarten jeweils eigenständige Aufträge bilden. Die Beendigung eines Auftrags lässt andere Aufträge unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 „Kunde“ ist die in den Bestellunterlagen bezeichnete juristische oder natürliche Person, die Leistungen von ellamind für eigene geschäftliche Zwecke bezieht.

2.2 „Nutzer“ sind Mitarbeiter, Organe, Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen des Kunden, denen der Kunde den Zugriff auf den Dienst ermöglicht. Der Kunde ist für seine Nutzer wie für eigenes Verhalten verantwortlich.

2.3 „Kundendaten“ oder „Anwendungsdaten“ sind alle Daten, Inhalte und Informationen, die der Kunde oder seine Nutzer in den Dienst eingeben, hochladen, übertragen, darin erzeugen oder über angebundene Systeme abrufen lassen. Hierzu gehören insbesondere Dokumente, Prompts, Testfälle, Kriterien, Konfigurationen, Logs, Antworten, Bewertungen, Reports und Metadaten.

2.4 „Kundenmaterialien“ sind Kundendaten sowie sonstige vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Unterlagen, Marken, Spezifikationen, Software, Modelle, Datenbestände und Schutzrechte.

2.5 „Kunden-Code“ ist ausschließlich vom Kunden bereitgestellter Code sowie solcher von ellamind erstellter kundenspezifischer Code, der in den Bestellunterlagen ausdrücklich als Kunden-Code bezeichnet ist und dessen Herausgabe an den Kunden vereinbart wurde. Hierzu können insbesondere Prompts, Skripte, Parser, API-Templates, Agenten, Tools, Policies, Testlogik, Integrationen und technische Anweisungen gehören. Nicht zum Kunden-Code gehören Background-Technologie, Drittkomponenten und sonstige Individuelle Arbeitsergebnisse.

2.6 „KI-Ausgaben“ sind Ergebnisse, Bewertungen, Empfehlungen, Berichte, Testfälle, Kriterien, Text-, Bild-, Audio-, Code- oder sonstige Ausgaben, die durch KI-gestützte Funktionen des Dienstes oder angebundene Modelle erzeugt werden.

2.7 „Background-Technologie“ sind alle vorbestehenden oder unabhängig vom jeweiligen Kundenauftrag entwickelten Technologien, Standardsoftware, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen, Kriterienbibliotheken, Tools, Methoden, Modelle, Algorithmen, Datenbankstrukturen, Schnittstellen, Komponenten, Konfigurationen, Workflows, Dokumentationen und das allgemeine Know-how von ellamind, einschließlich allgemeiner Verbesserungen und wiederverwendbarer Komponenten.

2.8 „Individuelle Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche im Rahmen professioneller Leistungen objektiv als Erfolg geschuldeten kundenspezifischen Ergebnisse, die ellamind für den Kunden erstellt. Dies gilt unabhängig von ihrer Bezeichnung und davon, ob Abnahmekriterien ausdrücklich festgelegt wurden. Background-Technologie, Drittkomponenten und allgemein wiederverwendbare Bestandteile sind keine Individuellen Arbeitsergebnisse, auch wenn sie darin enthalten oder hierfür angepasst werden.

2.9 „LLM-Anbieter“ sind Anbieter von Large Language Models, Foundation Models oder sonstigen KI-Basismodellen, die über den Dienst genutzt werden können. „Drittanbieter-Dienste“ sind sonstige Dienste, Systeme, APIs, Datenbanken, Tools, Cloud-Services oder Anwendungen Dritter, die der Kunde mit dem Dienst verbindet oder die zur Leistungserbringung eingesetzt werden.

2.10 „Beta-Funktionen“ sind Funktionen, Module oder Inhalte, die als Alpha, Beta, Preview, Pilot, Evaluation, Early Access, Experimental oder vergleichbar gekennzeichnet sind oder dem Kunden vor allgemeiner Produktfreigabe bereitgestellt werden.

2.11 „Werktag“ ist Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von ellamind in Bremen.

3. Leistungsumfang des Dienstes

3.1 ellamind stellt dem Kunden den Dienst während der Vertragslaufzeit im vereinbarten Umfang als SaaS über das Internet zur Nutzung bereit. Die Nutzung erfolgt je nach Funktionsumfang über Weboberfläche, API, SDK oder sonstige technische Schnittstellen.

3.2 Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den Bestellunterlagen, dem vereinbarten Tarif, der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung und der dort bezeichneten Version der Produktdokumentation. Spätere Dokumentationsänderungen ändern den vereinbarten Leistungsumfang nur nach Maßgabe von Ziffer 22. Produktbeschreibungen, Screenshots, Roadmaps, Präsentationen und Marketingunterlagen stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche vereinbart sind.

3.3 elluminate kann insbesondere Funktionen zur Erstellung und Verwaltung von Testkollektionen, Prompt-Templates, Kriterien, Experimenten, LLM-Konfigurationen, Auswertungen, Vergleichen, Monitoring-Ansichten, Compliance-Tests und Reports enthalten. Diese Funktionen dienen der technischen Evaluation und Dokumentation und ersetzen keine rechtliche, regulatorische, medizinische, steuerliche oder sonstige fachliche Prüfung durch den Kunden.

3.4 ellarun wird nur geschuldet, soweit es in den Bestellunterlagen ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall gelten die dort beschriebenen Sandbox-, Agenten-, Credential-Brokering-, Audit-, Policy- und Workspace-Funktionen zusätzlich.

3.5 Die Standardbereitstellung erfolgt in der von ellamind oder ihren Unterauftragnehmern betriebenen Cloud-Umgebung. On-Premise-, Private-Cloud-, Air-Gapped- oder dedizierte Enterprise-Deployments sowie besondere Betriebsmodelle sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.

3.6 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet ellamind die fachgerechte Bereitstellung und Tätigkeit, nicht jedoch das Erreichen bestimmter geschäftlicher, technischer, regulatorischer oder wirtschaftlicher Ergebnisse des Kunden.

3.7 ellamind darf den Dienst aktualisieren, absichern und technisch weiterentwickeln, sofern der vereinbarte Hauptnutzen und wesentliche Funktionen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Änderungen können insbesondere zur Fehlerbehebung, Sicherheit, Interoperabilität, Skalierbarkeit, Anpassung an zwingendes Recht oder wegen Änderungen von LLM-Anbietern und Drittanbieter-Diensten erfolgen. Absehbare wesentliche nachteilige Änderungen werden mindestens sechs (6) Wochen vorher angekündigt. Beeinträchtigt eine dauerhafte Änderung den vereinbarten Hauptnutzen erheblich und kann ellamind keine im Wesentlichen gleichwertige Alternative bereitstellen, darf der Kunde den betroffenen Auftrag zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.

3.8 Beta-Funktionen werden ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Dauerhaftigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. ellamind kann Beta-Funktionen jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. Beta-Funktionen dürfen nicht für produktive, rechtlich erhebliche oder sicherheitskritische Entscheidungen genutzt werden, sofern ellamind dies nicht ausdrücklich freigibt.

3.9 ellamind darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung der von ihnen übernommenen vertraglichen Pflichten verantwortlich. Für Unterauftragsverarbeiter gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 11.

4. Professionelle Leistungen und kundenspezifische Entwicklung

4.1 Beratung, Schulung, Einrichtung, Migration, Integration, Entwicklung und sonstige Projektleistungen werden nur aufgrund einer gesonderten Bestellunterlage erbracht. Diese bestimmt insbesondere Leistungsinhalt, Mitwirkung, Vergütungsmodell, Zeitplan und gegebenenfalls Individuelle Arbeitsergebnisse und Abnahmekriterien.

4.2 Beratungs-, Schulungs-, Projektsteuerungs-, Analyse-, Support- und vergleichbare Leistungen sind Dienstleistungen, sofern kein bestimmter Erfolg geschuldet ist. Entwicklungs- und Implementierungsleistungen sind Werkleistungen, soweit ellamind nach dem objektiven Inhalt der Bestellunterlagen einen konkret bestimmbaren kundenspezifischen Erfolg schuldet; andernfalls sind sie Dienstleistungen. Bezeichnung, Abnahmekriterien und Vergütungsmodell sind Auslegungshilfen, aber nicht allein entscheidend. Jeder objektiv geschuldete Erfolg ist ein Individuelles Arbeitsergebnis und unterliegt den Abnahme-, Mängel- und Rechteregelungen für Werkleistungen.

4.3 Bei Dienstleistungen schuldet ellamind die Sorgfalt eines ordentlichen, fachkundigen IT-Dienstleisters. Ein bestimmter technischer Standard oder Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart ist. Angaben zu Aufwand, Dauer und Terminen sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. ellamind bestimmt die eingesetzten Mitarbeiter und darf diese durch gleichwertig qualifizierte Personen ersetzen.

4.4 Der Kunde erbringt alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei. Hierzu gehören insbesondere die Benennung fachkundiger Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben, Zugänge, Testdaten, Kundenmaterialien, Systeminformationen und geeignete Testumgebungen. Der Kunde prüft Kundenmaterialien auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechte und Schadsoftware.

4.5 Änderungen von Leistungsumfang, Anforderungen, Prioritäten oder Zeitplan werden in einem Change Request dokumentiert. ellamind ist erst nach Einigung über Auswirkungen auf Vergütung, Termine, Ressourcen und Rechte zur Umsetzung verpflichtet. Bis dahin erbringt ellamind die unveränderte Leistung, soweit dies sinnvoll und zumutbar ist.

4.6 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen und werden nach den vereinbarten Sätzen, sonst nach der üblichen und angemessenen Vergütung, abgerechnet. ellamind darf betroffene Ressourcen nach angemessener Ankündigung anderweitig einplanen.

4.7 Werkleistungen werden nach Bereitstellung zur Abnahme geprüft. Der Kunde nimmt ein vertragsgemäßes Individuelles Arbeitsergebnis innerhalb von zehn (10) Werktagen ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Eine Abnahmeverweigerung muss innerhalb der Prüffrist in Textform erfolgen und mindestens einen wesentlichen, reproduzierbaren Mangel unter Bezugnahme auf die vereinbarten Abnahmekriterien konkret bezeichnen.

4.8 Ein Individuelles Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn ellamind nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Kunde innerhalb der Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert. ellamind weist bei der Fristsetzung auf diese Folge hin. Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB bleiben maßgeblich.

4.9 Teilabnahmen können für wirtschaftlich selbstständig nutzbare oder in den Bestellunterlagen als Meilenstein bezeichnete Teilleistungen verlangt werden. Die produktive Nutzung eines Individuellen Arbeitsergebnisses über einen vereinbarten Testbetrieb hinaus gilt als Abnahme, sofern die produktive Nutzung nicht ausschließlich der Mängelprüfung dient und ellamind den Kunden zuvor auf diese Folge hingewiesen hat.

4.10 Bei Mängeln von Werkleistungen hat ellamind zunächst das Recht, nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte ausüben. Selbstvornahme und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen setzen, außer in dringenden Fällen oder bei endgültiger Verweigerung, eine vorherige angemessene Frist zur Nacherfüllung voraus.

4.11 Mängelansprüche aus Werkleistungen verjähren zwölf (12) Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Arglist, Garantie, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt.

5. Technische Bereitstellung, Hosting, Backups und Sicherheit

5.1 Übergabepunkt für einen Cloud-Dienst ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Dienst betrieben wird. Internetverbindung, Endgeräte, Browser, Netzwerke, Firewalls und sonstige kundenseitige Systeme liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

5.2 Die zur Standardbereitstellung eingesetzten Rechenzentren befinden sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Ein Wechsel der primären Hosting-Region außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur nach Maßgabe der Bestellunterlagen und des anwendbaren Datenschutzrechts.

5.3 ellamind führt in der Standard-Cloud mindestens täglich Sicherungen der dort gespeicherten Kundendaten durch. Soweit im Tarif oder in den Bestellunterlagen nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Backup-Vorhaltezeit dreißig (30) Tage. Wiederherstellungen erfolgen aus dem letzten verfügbaren Backup im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren. Bei On-Premise-, Air-Gapped- und kundenseitig betriebenen Deployments ist der Kunde für Backups und Wiederherstellung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5.4 Der Kunde bleibt verpflichtet, Kundendaten von besonderem Wert oder mit besonderen Aufbewahrungspflichten zusätzlich eigenständig zu sichern, soweit das vereinbarte Backup-Konzept seine Geschäfts- oder Compliance-Anforderungen nicht vollständig erfüllt.

5.5 ellamind unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Dienstes. Das Informationssicherheitsmanagement orientiert sich an anerkannten Standards wie ISO/IEC 27001 und BSI C5. Zertifikate, Prüfberichte oder Sicherheitsnachweise werden nur geschuldet, soweit sie vorhanden und vertraglich vorgesehen sind. Kundenspezifische Sicherheits-, Audit-, Penetrationstest-, Zutritts-, Netz-, Verschlüsselungs- oder Organisationsanforderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5.6 Der Kunde darf Sicherheitsprüfungen, Penetrationstests, Lasttests, Schwachstellen-Scans oder vergleichbare Prüfungen des Dienstes nur nach vorheriger Abstimmung mit ellamind durchführen. Gesetzlich zwingende Prüfungs- und Nachweisrechte bleiben unberührt.

6. LLM-Anbieter, Drittanbieter-Dienste und Integrationen

6.1 Der Dienst kann LLMs, Modelle, APIs und sonstige Dienste von LLM-Anbietern oder Drittanbietern einbinden. Diese Leistungen werden von den jeweiligen Anbietern in eigener technischer Verantwortung betrieben. ellamind schuldet nicht deren unveränderte Verfügbarkeit, Preisgestaltung, Modellqualität, Modellgewichte, Trainingsdaten, Funktionalität oder Nutzungsbedingungen.

6.2 Soweit ellamind einen LLM-Anbieter oder Drittanbieter-Dienst als Unterauftragnehmer auswählt und in die Standardbereitstellung einbindet, haftet ellamind nach Maßgabe dieser AGB für die eigene Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflicht, übernimmt aber keine verschuldensunabhängige Garantie für Leistungen des Drittanbieters.

6.3 Soweit der Kunde eigene LLM-Anbieter, API-Keys, Custom Endpoints, Gateways, Proxy-Server, RAG-Systeme, Agenten, Datenquellen oder Drittanbieter-Tools einbindet, ist der Kunde für die jeweiligen Verträge, Lizenzen, Berechtigungen, Entgelte, Nutzungsbedingungen, Datenschutzanforderungen, Datenübermittlungen, Exportkontrollen, Geheimnisschutzpflichten und die technische Funktionsfähigkeit verantwortlich.

6.4 Der Kunde ermächtigt ellamind, Kundendaten, Prompts, Konfigurationen, Anfragen, Antworten und technische Metadaten an die vom Kunden ausgewählten oder in den Bestellunterlagen vorgesehenen LLM-Anbieter und Drittanbieter-Dienste zu übermitteln, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

6.5 ellamind nutzt Kundendaten nicht zum Training eigener KI-Modelle und gestattet, soweit ellamind die Anbieterbeziehung kontrolliert, keine Nutzung von Kundendaten zum Training von Modellen Dritter, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat oder dies ausdrücklich vereinbart ist. Bei kundenseitig ausgewählten Anbietern, Endpunkten oder Keys trägt der Kunde die Verantwortung für deren Datenverwendung und Trainingseinstellungen.

6.6 Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle, Preisänderungen, Rate Limits, Safety-Filter, Modell-Deaktivierungen oder Nutzungsuntersagungen durch LLM-Anbieter und Drittanbieter-Dienste können den Dienst beeinflussen. ellamind ergreift zumutbare Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Beeinträchtigungen der geschuldeten Standardfunktionen, etwa durch Konfiguration, Workarounds oder Ersatzanbieter, soweit dies technisch und wirtschaftlich vertretbar ist.

7. Verfügbarkeit, Wartung und Support

7.1 Soweit in den Bestellunterlagen kein abweichendes Service Level vereinbart ist, beträgt die durchschnittliche Verfügbarkeit des Standard-Cloud-Dienstes 99,5 % im Kalendermonat. Für On-Premise-, Air-Gapped- oder kundenseitig betriebene Deployments wird keine Hosting-Verfügbarkeit geschuldet. Höhere Verfügbarkeiten, Service Credits, Wiederherstellungsziele, Reaktionszeiten und besondere Supportlevel werden nur geschuldet, wenn sie in den Bestellunterlagen ausdrücklich vereinbart sind.

7.2 Die Verfügbarkeit berechnet sich als Verhältnis der im Kalendermonat verfügbaren Minuten zu den Gesamtminuten des Kalendermonats abzüglich der nach Ziffer 7.3 ausgenommenen Zeiten. Maßgeblich sind die objektiv nachvollziehbaren Messungen von ellamind am Übergabepunkt. Der Dienst gilt als verfügbar, wenn Anmeldung und vereinbarte Kernfunktionen im Wesentlichen nutzbar sind.

7.3 Nicht als Nichtverfügbarkeit zählen (i) nach Ziffer 7.4 ordnungsgemäß angekündigte geplante Wartung bis zu insgesamt vier (4) Stunden je Kalendermonat, (ii) unaufschiebbare Notfallwartung zur Abwehr konkreter Sicherheits- oder Stabilitätsgefahren, (iii) höhere Gewalt, (iv) Internet- oder Netzstörungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von ellamind, (v) Störungen kundenseitig ausgewählter LLM-Anbieter oder Drittanbieter-Dienste, (vi) kundenseitige Systeme oder Konfigurationen, Kunden-Code oder vom Kunden verursachte Sicherheitsvorfälle, (vii) Vertragsverstöße des Kunden sowie (viii) rechtmäßige Sperrungen. Über vier Stunden hinausgehende geplante Wartung zählt als Nichtverfügbarkeit. Störungen von durch ellamind ausgewählten Unterauftragnehmern bleiben nur insoweit außer Betracht, wie ellamind hierfür nach diesen AGB nicht einzustehen hat.

7.4 Geplante Wartungen werden mindestens sieben (7) Tage vorher angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten in Deutschland durchgeführt. Sicherheitsrelevante oder dringende Wartungen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn ein Aufschub nicht zumutbar ist; ellamind informiert den Kunden unverzüglich und begrenzt Dauer und Umfang auf das Erforderliche.

7.5 Der Kunde meldet Störungen unverzüglich über das bereitgestellte Support- oder Ticketsystem und beschreibt sie so, dass eine Reproduktion und Priorisierung möglich ist. ellamind reagiert innerhalb der in den Bestellunterlagen ausdrücklich vereinbarten Reaktionszeiten, sonst innerhalb eines (1) Werktags. Reaktionszeiten sind keine Lösungszeiten.

7.6 Support wird an Werktagen im vereinbarten Umfang erbracht. Support für kundenseitige Systeme, eigene LLM-Anbieter, Custom Endpoints, Kunden-Code, Drittanbieter-Dienste oder kundenspezifische Integrationen ist nur geschuldet, soweit dies vereinbart ist.

7.7 Service Credits werden nur geschuldet, wenn sie in den Bestellunterlagen ausdrücklich vereinbart sind. Soweit zulässig vereinbart, sind Service Credits die abschließende pauschalierte vertragliche Kompensation für die Unterschreitung eines Service Levels; zwingende Mängel-, Kündigungs- und Haftungsrechte bleiben unberührt.

8. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung

8.1 Der Kunde schafft die für die Nutzung erforderlichen technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen und beachtet die Produktdokumentation sowie angemessene Sicherheitsanweisungen von ellamind.

8.2 Der Kunde verwaltet Nutzer, Rollen, Berechtigungen, API-Keys, Zugangsdaten und Single-Sign-On-Konfigurationen eigenverantwortlich. Zugangsdaten und API-Keys sind geheim zu halten und nach dem Stand der Technik abzusichern, insbesondere durch Multi-Faktor-Authentifizierung, soweit verfügbar. Der Kunde ist für Aktivitäten über seine Konten, Nutzer, API-Keys und Integrationen verantwortlich, es sei denn, ellamind hat die Aktivität zu vertreten.

8.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Eingabe, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung sämtlicher Kundenmaterialien berechtigt ist und alle erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Lizenzen, Mitbestimmungsrechte, Informationen und Zustimmungen Dritter vorliegen.

8.4 Der Kunde darf den Dienst nicht für rechtswidrige, diskriminierende, persönlichkeitsrechtsverletzende, urheberrechtsverletzende, datenschutzwidrige, geheimnisverletzende, sicherheitsgefährdende oder sonst unzulässige Zwecke nutzen.

8.5 Der Kunde prüft Daten und Dateien vor Übermittlung mit angemessenen Schutzmaßnahmen auf Schadsoftware. ellamind schuldet keine standardmäßige Virenprüfung aller Kundendaten und haftet nicht für Schäden durch Schadsoftware in Kundenmaterialien, soweit ellamind diese nicht zu vertreten hat.

8.6 Nicht gestattet sind insbesondere (i) Störung oder Überlastung des Dienstes, (ii) Umgehung technischer Schutz-, Limit- oder Abrechnungsmechanismen, (iii) unbefugte Sicherheitsprüfungen, (iv) Verletzung von Nutzungsbedingungen von LLM-Anbietern oder Drittanbieter-Diensten, (v) Überlassung, Reselling oder Betrieb für Dritte ohne Vereinbarung sowie (vi) Reverse Engineering, Scraping oder systematische Auswertung nicht öffentlicher Funktionen zur Entwicklung eines konkurrierenden Dienstes, jeweils soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

8.7 Kunden-Code, Agenten, Parser, API-Templates, Tool-Konfigurationen und Policies müssen sicher, rechtmäßig und für den vorgesehenen Zweck geeignet sein. Der Kunde ist für deren Ziele, Berechtigungen, Verhalten, Ausgaben und Auswirkungen auf Drittanbieter-Systeme verantwortlich.

8.8 ellamind darf den Zugriff ganz oder teilweise sperren, soweit dies erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für den Dienst, ellamind, andere Kunden oder Dritte abzuwehren, bei kompromittierten Zugangsdaten, bei Zahlungsverzug nach Ziffer 12.6 oder bei einem erheblichen Vertragsverstoß. Soweit eine vorherige Abmahnung und Fristsetzung nach den Umständen möglich und zumutbar ist, erfolgen diese vor der Sperrung. ellamind berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist.

8.9 Die Parteien beachten anwendbares Sanktions- und Exportkontrollrecht. Der Kunde darf den Dienst nicht zugunsten sanktionierter Personen, Einrichtungen oder Gebiete einsetzen und erteilt ellamind auf berechtigte Anfrage die hierfür erforderlichen Informationen.

9. Rechte an Software, Daten, Code und Arbeitsergebnissen

9.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den Dienst im vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen, externe Dienstleister oder für Dritte ist nur gestattet, soweit dies in den Bestellunterlagen vereinbart ist; der Kunde bleibt für deren Nutzung verantwortlich.

9.2 Sämtliche Rechte an der Background-Technologie, dem Dienst, Marken und allgemeinen Weiterentwicklungen verbleiben bei ellamind oder ihren Lizenzgebern. Dies gilt auch für allgemeine Verbesserungen, die im Zusammenhang mit Kundenaufträgen, Supportanfragen oder Feedback entstehen, soweit sie keine Kundenmaterialien oder vertraulichen Informationen des Kunden enthalten.

9.3 Der Kunde behält sämtliche Rechte an Kundenmaterialien und an von ihm vorbestehendem Kunden-Code. Rechte an Individuellen Arbeitsergebnissen richten sich abschließend nach den Ziffern 9.7 bis 9.10.

9.4 Der Kunde räumt ellamind ein nicht ausschließliches, weltweites, unterlizenzierbares und auf die Vertragszwecke beschränktes Recht ein, Kundenmaterialien zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu übertragen und an vereinbarte LLM-Anbieter, Drittanbieter-Dienste und Unterauftragnehmer zu übermitteln, soweit dies zur Leistungserbringung, Sicherheit, Wartung, Abrechnung, Support und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Nach Vertragsende besteht dieses Recht nur für die Dauer und Zwecke des vereinbarten Exports, des Abrufzeitraums, gesetzlicher Aufbewahrung, Beweissicherung und regulärer Backup-Zyklen fort.

9.5 ellamind nutzt Kundendaten nicht zu eigenen Werbezwecken, verkauft Kundendaten nicht und nutzt sie nicht zum Training von KI-Modellen, sofern nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart. Technische Nutzungs-, Leistungs-, Sicherheits- und Abrechnungsdaten darf ellamind in aggregierter oder anonymisierter Form zur Analyse, Sicherheit, Kapazitätsplanung, Produktverbesserung und Statistik verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf den Kunden, Nutzer, personenbezogene Daten oder vertrauliche Kundeninhalte möglich sind.

9.6 Feedback, Verbesserungsvorschläge, Ideen und allgemeine Anforderungen des Kunden darf ellamind unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sowie unwiderruflich zur Entwicklung, Nutzung und Vermarktung ihrer Produkte verwenden, soweit dadurch keine Kundenmaterialien oder vertraulichen Informationen offengelegt werden.

9.7 An Individuellen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Recht, diese für eigene Geschäftszwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Der Kunde darf diese Rechte an verbundene Unternehmen und von ihm beauftragte Dienstleister unterlizenzieren, soweit dies für seine eigenen Geschäftszwecke erforderlich ist und diese angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

9.8 Background-Technologie und allgemein wiederverwendbare Komponenten verbleiben auch dann bei ellamind, wenn sie in Individuellen Arbeitsergebnissen enthalten oder für diese angepasst wurden. Soweit ihre Nutzung für die vertragsgemäße Nutzung eines Individuellen Arbeitsergebnisses erforderlich ist, erhält der Kunde hieran im Umfang von Ziffer 9.7 ein entsprechendes Nutzungsrecht. ellamind darf solche Bestandteile, allgemeine Ideen, Methoden, Konzepte, Erfahrungen und Know-how für andere Zwecke und Kunden weiterverwenden, ohne Kundenmaterialien oder vertrauliche Informationen offenzulegen.

9.9 Ausschließliche Rechte, Eigentums- oder Rechtsübertragungen, Weiterveräußerungsrechte, eine Nutzung als eigenständiges kommerzielles Produkt, Herausgabe von Quellcode, Hinterlegung bei einem Escrow-Anbieter oder Überlassung von Entwicklungsumgebungen werden nur geschuldet, wenn dies in den Bestellunterlagen ausdrücklich vereinbart und vergütet ist.

9.10 Für Open-Source-Software und sonstige Drittkomponenten gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen. ellamind weist den Kunden auf solche Bedingungen hin, soweit sie die vertragsgemäße Nutzung Individueller Arbeitsergebnisse wesentlich beschränken. Rechte an Kundenmaterialien und Background-Technologie werden durch Drittbedingungen nicht erweitert.

9.11 Soweit an KI-Ausgaben Schutzrechte entstehen und ellamind hieran Rechte erwirbt, räumt ellamind dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die KI-Ausgaben für eigene Geschäftszwecke zu nutzen und zu bearbeiten. Schutzfähigkeit, Einzigartigkeit, Freiheit von Rechten Dritter und ausschließliche Zuordnung von KI-Ausgaben werden nicht zugesichert. Bedingungen der jeweils eingesetzten Modelle und Drittanbieter bleiben unberührt.

9.12 Der Kunde darf den Dienst und die Background-Technologie nicht über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus vervielfältigen, bearbeiten, dekompilieren, zurückentwickeln oder technische Schutzmaßnahmen umgehen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich gestattet ist.

10. KI-gestützte Funktionen und regulatorische Verantwortung

10.1 Der Dienst kann generative Modelle, automatische Bewertungen, Testfallgenerierung, Compliance-Pakete, Berichtsassistenten, Auswertungen und agentische Workflows enthalten. KI-Ausgaben sind probabilistisch und können unvollständig, veraltet, fehlerhaft, diskriminierend, missverständlich oder halluziniert sein.

10.2 KI-Ausgaben, Scores, Compliance-Reports, Empfehlungen und Beobachtungen sind keine Zusicherungen, Garantien, Zertifizierungen, Rechtsgutachten, Audit-Testate oder behördlich anerkannten Nachweise von ellamind. Der Kunde muss alle geschäfts-, sicherheits-, gesundheits-, rechts- oder compliance-relevanten Ausgaben vor Verwendung fachkundig prüfen und freigeben.

10.3 ellamind schuldet nicht, dass ein vom Kunden entwickeltes, betriebenes oder evaluiertes KI-System rechtmäßig, sicher, diskriminierungsfrei, marktreif, AI-Act-konform oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Zweck, Risikoklassifizierung, Datenbasis, Training, Validierung, menschliche Aufsicht, Endnutzerkommunikation, Einsatzkontext und Betrieb des Kunden-KI-Systems liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

10.4 Unter der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-VO“) kann ellamind je nach Funktion Anbieter oder Betreiber eigener KI-Funktionen des Dienstes sein. Der Kunde kann je nach Nutzung insbesondere Betreiber, Anbieter, Einführer, Händler oder Produktverantwortlicher seiner eigenen KI-Systeme sein. Jede Partei erfüllt ihre gesetzlichen Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Zusätzliche Unterstützungs-, Dokumentations- oder Auditpflichten von ellamind werden nur im vereinbarten Umfang geschuldet, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.

10.5 Der Kunde wird den Dienst nicht nutzen, um nach Art. 5 KI-VO verbotene Praktiken zu entwickeln, bereitzustellen oder zu betreiben. Eine rechtmäßige defensive Nutzung zur Prüfung, Dokumentation und Vermeidung solcher Praktiken bleibt zulässig.

10.6 Die Nutzung zur Evaluierung oder Dokumentation von Hochrisiko-KI-Systemen ist zulässig. Eine Nutzung des Dienstes als produktiver Bestandteil eines Hochrisiko-KI-Systems, als automatisierte Entscheidungsinstanz in Hochrisiko-Kontexten oder als Grundlage für die Behauptung einer formalen Zertifizierung durch ellamind bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

10.7 Der Kunde ist für Transparenz-, Informations-, Kennzeichnungs-, Dokumentations-, Aufsichts- und KI-Kompetenzpflichten gegenüber seinen Nutzern, Mitarbeitern, Endkunden, Betroffenen und Behörden verantwortlich, soweit diese seine Nutzung, Inhalte oder KI-Systeme betreffen.

10.8 Der Dienst ist nicht zur Ersetzung individueller Rechts-, Steuer-, Medizin-, Finanz-, Personal- oder sonstiger fachlicher Beratung bestimmt. KI-Ausgaben dürfen nicht ungeprüft als alleinige Grundlage für Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung gegenüber natürlichen Personen genutzt werden.

10.9 Bei Nutzung von ellarun trägt der Kunde die Verantwortung für Auswahl, Konfiguration, Ziele, Berechtigungen, Policies, Tools, Datenquellen und Zielsysteme der Agenten. Handlungen eines vom Kunden konfigurierten Agenten gegenüber Dritten oder Zielsystemen werden dem Kunden zugerechnet, soweit ellamind sie nicht zu vertreten hat.

11. Datenschutz

11.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz, jeweils in ihrem Verantwortungsbereich.

11.2 Soweit ellamind personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 11 als Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Gegenstand und Dauer entsprechen der beauftragten Leistung und ihrer Laufzeit; Art und Zweck sind Hosting, Speicherung, Verarbeitung, Auswertung und Übertragung der vom Kunden veranlassten Daten zur Vertragserfüllung. Betroffen sind die vom Kunden oder seinen Nutzern bereitgestellten personenbezogenen Daten und Nutzungsdaten, insbesondere von Nutzern, Beschäftigten, Ansprechpartnern, Endkunden oder sonstigen in Kundeninhalten genannten Personen. Die anfänglichen Weisungen ergeben sich aus dem Vertrag und der vertragsgemäßen Nutzung; zusätzliche Weisungen bedürfen der Textform und können bei Mehraufwand gesondert vergütet werden.

11.3 Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für personenbezogene Daten in Kundendaten und für die von ihm ausgewählten Verarbeitungsvorgänge. Er stellt insbesondere Rechtsgrundlagen, Transparenzinformationen, Betroffenenrechte, Löschkonzepte, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Mitbestimmungsrechte sicher.

11.4 Der Kunde erteilt ellamind eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. ellamind informiert den Kunden über eine beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung in Textform, soweit gesetzlich erforderlich. Der Kunde kann innerhalb von vierzehn (14) Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Ist keine zumutbare Abhilfe möglich, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen. ellamind verpflichtet Unterauftragsverarbeiter im gesetzlich erforderlichen Umfang zu gleichwertigen Datenschutzpflichten und bleibt für deren Pflichterfüllung verantwortlich. Drittlandübermittlungen erfolgen nur nach Maßgabe des anwendbaren Datenschutzrechts. Nutzt der Kunde eigene LLM-Anbieter, Endpunkte oder Drittanbieter-Dienste, ist der Kunde für deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit verantwortlich.

11.5 Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, Sozialdaten, Berufs- oder Steuergeheimnisse, Patientendaten, Daten Minderjähriger oder sonst besonders regulierte Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und die erforderlichen technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen festgelegt wurden. Andernfalls ist ihre Verarbeitung untersagt.

11.6 ellamind verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, sofern keine gesetzliche Verarbeitungspflicht besteht, verpflichtet zugriffsberechtigte Personen zur Vertraulichkeit und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. ellamind unterstützt den Kunden im gesetzlich geschuldeten und für die konkrete Verarbeitung erforderlichen Umfang bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Konsultationen, der Meldung von Datenschutzverletzungen sowie bei Nachweis- und Auditpflichten und informiert ihn unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten oder erkennbar rechtswidrige Weisungen. Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten nach Wahl des Kunden herausgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; Sicherungskopien werden im regulären Backup-Zyklus überschrieben. Audits erfolgen nach angemessener Vorankündigung vorrangig anhand vorhandener Nachweise und ohne vermeidbare Betriebsbeeinträchtigung. Vor-Ort-Audits, kundenspezifische Nachweise und Unterstützungsleistungen, die über den gesetzlich oder marktüblich geschuldeten Umfang hinausgehen, können gesondert vergütet werden, soweit gesetzlich zulässig.

12. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

12.1 Die Entgelte ergeben sich aus den Bestellunterlagen. Sie können sich insbesondere nach Nutzern, Organisationen, Projekten, Experimenten, API-Aufrufen, Workflows, Token-Volumen, Speicher, Rechenleistung, Supportlevel, Deployment-Modell oder sonstigen Nutzungseinheiten richten.

12.2 Variable Nutzungsentgelte und Überschreitungen vereinbarter Kontingente werden auf Grundlage der von ellamind gemessenen Nutzungsdaten abgerechnet, sofern diese nicht offensichtlich fehlerhaft sind. Nutzt der Kunde eigene LLM-Anbieter oder API-Keys, zahlt er deren Entgelte unmittelbar. Von ellamind vorfinanzierte oder durchgereichte Drittanbieter- und LLM-Kosten können nach Maßgabe der Bestellunterlagen zusätzlich berechnet werden.

12.3 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, Abgaben oder Quellensteuern, soweit der Kunde hierfür einzustehen hat. Rechnungen werden elektronisch gestellt und sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

12.4 ellamind darf laufende Entgelte erstmals nach zwölf (12) Monaten und danach höchstens einmal je zwölf (12) Monate an nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen der preisbildenden Kosten anpassen. Soweit die Bestellunterlagen keine produktspezifische Gewichtung ausweisen, gilt folgende Gewichtung: (i) Personal, Entwicklung, Support, IT-Sicherheit und gesetzlich erforderliche Maßnahmen: sechzig Prozent (60 %); (ii) LLM- und sonstige Drittanbieter: zwanzig Prozent (20 %); (iii) Cloud-Infrastruktur, Rechenleistung, Speicher und Energie: zwanzig Prozent (20 %). Änderungen der ersten Gruppe werden anhand der prozentualen Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Index der Bruttomonatsverdienste im Wirtschaftsabschnitt „Information und Kommunikation“ seit Vertragsschluss oder letzter Anpassung bestimmt; für die Gruppen (ii) und (iii) sind die ellamind tatsächlich berechneten Preisänderungen der betreffenden Anbieter maßgeblich. Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden entsprechend ihrer Gewichtung vollständig gegeneinander verrechnet. Die Anpassung darf die gewichtete Nettoveränderung nicht überschreiten und nicht zu einer zusätzlichen Margenerhöhung führen. Steuern, Gebühren und zwingende öffentliche Abgaben können entsprechend ihrer tatsächlichen Veränderung berücksichtigt werden.

12.5 Eine Preisanpassung wird mindestens drei (3) Monate vorher in Textform unter Angabe des neuen Preises, des Zeitpunkts, der Gewichtung, der maßgeblichen Veränderungen und der Berechnung angekündigt. Auf Anfrage erläutert ellamind die Berechnungsgrundlage in angemessenem Umfang. Der Kunde kann den betroffenen Auftrag bis zum Wirksamwerden jeder Preiserhöhung außerordentlich kündigen. Bereits vollständig vorausbezahlte feste Vertragszeiträume bleiben unverändert; die Anpassung wirkt frühestens für den folgenden Abrechnungs- oder Verlängerungszeitraum. Änderungen von Umsatzsteuer oder zwingenden öffentlichen Abgaben können ab ihrem gesetzlichen Wirksamwerden weitergegeben werden.

12.6 Gerät der Kunde mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Zahlungen mindestens dreißig (30) Tage in Verzug, darf ellamind nach Mahnung und angemessener Nachfrist die Leistung aussetzen oder einschränken, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Gesetzliche Verzugs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

12.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis. Eine Minderung durch eigenmächtigen Abzug vom laufenden Entgelt ist ausgeschlossen; bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bleiben unberührt.

12.8 Bestellnummern, Purchase Orders und interne Beschaffungsprozesse des Kunden sind keine Fälligkeitsvoraussetzung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

13. Mängelbeseitigung und Nachbesserung

13.1 ellamind wird erhebliche Mängel des Dienstes nach ordnungsgemäßer Meldung innerhalb angemessener Frist beseitigen. Ein Mangel liegt vor, wenn der Dienst wesentlich und reproduzierbar von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelrechte.

13.2 Einschränkungen aufgrund von Kundenmaterialien, Kunden-Code, kundenseitigen Systemen, kundenseitig ausgewählten LLM-Anbietern oder Drittanbieter-Diensten, fehlender Mitwirkung, Fehlbedienung, vertragswidriger Nutzung oder höherer Gewalt gelten nicht als Mangel des Dienstes, soweit ellamind sie nicht zu vertreten hat.

13.3 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und unterstützt ellamind mit zumutbaren Informationen, Logs und Reproduktionsschritten. § 536c BGB gilt entsprechend.

13.4 Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, nachdem der Kunde ellamind eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und diese fehlgeschlagen oder gesetzlich entbehrlich ist. Das Selbstbeseitigungsrecht des Kunden nach § 536a Abs. 2 BGB ist, soweit gesetzlich zulässig, entsprechend beschränkt.

13.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von ellamind nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

13.6 Garantien übernimmt ellamind nur, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und schriftlich vereinbart werden. Aussagen in Dokumentation, Marketing, Präsentationen, Roadmaps und Supportkommunikation sind keine Garantien.

14. Haftung

14.1 ellamind haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere gegenüber betroffenen Personen nach Datenschutzrecht, bleibt unberührt.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ellamind nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

14.3 Die Gesamthaftung nach Ziffer 14.2 ist je Auftrag für sämtliche in einem Vertragsjahr verursachten Schadensfälle insgesamt auf den höheren Betrag aus (i) den für den betroffenen Auftrag in den zwölf (12) Monaten vor dem ersten schadensbegründenden Ereignis gezahlten und zu zahlenden Nettoentgelten und (ii) EUR 50.000 begrenzt. In den ersten zwölf Vertragsmonaten tritt an die Stelle der zurückliegenden Entgelte das für die ersten zwölf Monate vereinbarte Nettoentgelt. Mehrere Schäden aus derselben oder einer zusammenhängenden Ursache gelten als ein Schadensfall und werden dem Vertragsjahr des ersten Ereignisses zugeordnet. Soweit ein dem Kunden bei Vertragsschluss erkennbarer und ellamind offengelegter vertragstypischer Schaden diese Grenze voraussichtlich übersteigt, vereinbaren die Parteien in den Bestellunterlagen einen risikoadäquaten und versicherbaren Höchstbetrag; ohne eine solche Offenlegung bleibt die vorstehende Grenze maßgeblich.

14.4 Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet ellamind nicht.

14.5 Für den Verlust von Kundendaten haftet ellamind nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach Ziffer 5.3 und 5.4 entstanden wäre; der Ersatz ist auf den notwendigen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, soweit kein Fall von Ziffer 14.1 vorliegt.

14.6 Bei kundenseitig ausgewählten LLM-Anbietern, Drittanbieter-Diensten, Endpunkten, API-Keys und Systemen haftet ellamind nicht für deren Handlungen, Ausgaben, Verfügbarkeit, Sicherheit, Nutzungsbedingungen oder Datenverwendung. Bei von ellamind eingesetzten Unterauftragnehmern richtet sich die Haftung nach dieser Ziffer 14.

14.7 Die Haftungsregelungen gelten auch für KI-Ausgaben, Compliance-Reports, Bewertungen, Agentenhandlungen, Beta-Funktionen, Support, Integrationen und professionelle Leistungen sowie zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ellamind.

14.8 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in Fällen von Ziffer 14.1 oder soweit zwingendes Recht eine längere Verjährung vorsieht.

15. Ansprüche Dritter und Freistellungen

15.1 Der Kunde stellt ellamind von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Kundenmaterialien, Kunden-Code, kundenseitig ausgewählten LLM-Anbietern oder Drittanbieter-Diensten, vertragswidriger Nutzung, Verletzung von Rechten Dritter oder Datenschutz-, Geheimnis-, Exportkontroll-, Sanktions- oder KI-rechtlichen Pflichten durch den Kunden oder seine Nutzer gegen ellamind geltend gemacht werden, soweit der Kunde den anspruchsbegründenden Umstand zu vertreten hat.

15.2 Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach vorheriger Abstimmung zu marktüblichen Stundensätzen. ellamind informiert den Kunden unverzüglich, gibt ohne Zustimmung keine den Kunden belastenden Anerkenntnisse ab und ermöglicht ihm angemessene Mitwirkung bei der Verteidigung, soweit berechtigte Interessen von ellamind gewahrt bleiben.

15.3 Wird die vertragsgemäße Nutzung des unveränderten Standard-Dienstes oder eines von ellamind erstellten unveränderten Individuellen Arbeitsergebnisses in Deutschland oder der Europäischen Union wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten Dritter beeinträchtigt, wird ellamind den Anspruch abwehren oder beilegen, sofern der Kunde ellamind unverzüglich informiert, die Verteidigung und Vergleichsführung überlässt und angemessen mitwirkt. ellamind darf nach eigener Wahl (i) ein Nutzungsrecht beschaffen, (ii) die betroffene Funktion oder das Arbeitsergebnis so ändern oder ersetzen, dass es im Wesentlichen gleichwertig und nicht mehr rechtsverletzend ist, oder (iii) den betroffenen Auftrag beenden und vorausbezahlte Entgelte für die nicht mehr nutzbare Restlaufzeit beziehungsweise die betroffene Werkleistung anteilig erstatten. Sämtliche Aufwendungen, Vergleichsbeträge und Schäden nach dieser Ziffer 15.3 unterliegen der für den betroffenen Auftrag geltenden Gesamthaftungsgrenze nach Ziffer 14.3; Ziffer 14.1 bleibt unberührt.

15.4 Ziffer 15.3 gilt nicht, soweit der Anspruch auf Kundenmaterialien, Kunden-Code, Vorgaben des Kunden, nicht von ellamind freigegebenen Änderungen, einer Kombination mit nicht von ellamind bereitgestellten Komponenten, vertragswidriger Nutzung, einer nicht eingesetzten bereitgestellten Aktualisierung oder Bedingungen kundenseitig ausgewählter LLM-Anbieter oder Drittanbieter-Dienste beruht.

16. Laufzeit und Beendigung

16.1 Soweit in den Bestellunterlagen nichts anderes vereinbart ist, läuft ein Auftrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

16.2 Bei vereinbarter Mindestlaufzeit verlängert sich der Auftrag nach deren Ablauf jeweils um zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

16.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für ellamind liegt insbesondere vor, wenn (i) der Kunde mit mehr als zwei Monatsentgelten oder einem erheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist, (ii) der Kunde erheblich gegen Ziffer 8, 9, 10 oder 11 verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt, oder (iii) die weitere Leistungserbringung wegen eines vom Kunden zu vertretenden rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Umstands unzumutbar wird. Abmahnung und Fristsetzung sind entbehrlich, soweit sie gesetzlich entbehrlich sind.

16.4 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form gilt. Teilkündigungen sind nur für wirtschaftlich und technisch abtrennbare Dienste oder Aufträge zulässig.

16.5 Rechte der Parteien im Insolvenzfall bestimmen sich ausschließlich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 103 ff. InsO. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Stellung eines Insolvenzantrags allein begründet kein von diesen Vorschriften unabhängiges Kündigungsrecht.

17. Datenexport, Anbieterwechsel, Data Act und Löschung

17.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit die vereinbarten Exportfunktionen nutzen. Nach Vertragsende stellt ellamind die zum Vertragsende im aktiven System vorhandenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Maßgabe dieser Ziffer und des Data-Act-Anhangs in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format bereit.

17.2 Soweit der Dienst ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne von Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) ist, gelten die folgenden Regelungen und der Data-Act-Anhang. Zwingende weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt. Beruft sich ellamind bei einem individuell zugeschnittenen Dienst oder einer zeitlich begrenzten, nicht für den Produktionsbetrieb bestimmten Testversion auf eine Ausnahme nach Art. 31 Data Act, werden die im konkreten Auftrag nicht anwendbaren Pflichten vor Vertragsschluss in den Bestellunterlagen einzeln und abschließend bezeichnet; ohne eine solche Angabe gelten keine vertraglichen Ausnahmen.

17.3 Der Kunde kann in Textform mitteilen, dass er (i) zu einem anderen Anbieter derselben Dienstart, (ii) zu eigener IKT-Infrastruktur wechseln, (iii) ausschließlich seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte abrufen, (iv) diese löschen lassen oder (v) die einschlägigen Wechsel- und Interoperabilitätsrechte zur parallelen Nutzung mehrerer Datenverarbeitungsdienste ausüben möchte. Die vertragliche Vorankündigungsfrist beträgt höchstens zwei (2) Monate. Die Mitteilung bezeichnet den betroffenen Auftrag, die gewählte Option, Zielsystem und Ansprechpartner, soweit vorhanden.

17.4 Nach Ablauf der Vorankündigungsfrist beträgt der Übergangszeitraum grundsätzlich höchstens dreißig (30) Kalendertage. Der Kunde darf diesen Zeitraum einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern. Ist der Wechsel innerhalb von dreißig Kalendertagen technisch nicht machbar, informiert ellamind den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Eingang der Wechselmitteilung, begründet die technische Undurchführbarkeit und bezeichnet einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben (7) Monaten.

17.5 Während des Übergangszeitraums arbeiten die Parteien und gegebenenfalls der Zielanbieter nach Treu und Glauben zusammen. ellamind leistet dem Kunden und den von ihm autorisierten Dritten angemessene Unterstützung, unterstützt die auf den betroffenen Dienst bezogene Exit-Strategie mit den erforderlichen Informationen, setzt die vertraglich geschuldeten Funktionen und Dienste mit der erforderlichen Sorgfalt fort, informiert klar über bekannte Risiken für die Dienstekontinuität auf Seiten von ellamind und wahrt während der Übertragung und des anschließenden Datenabrufzeitraums das vertraglich vereinbarte hohe Sicherheitsniveau. Der Kunde stellt Zielsysteme, Berechtigungen, Ansprechpartner und erforderliche Mitwirkungen rechtzeitig bereit.

17.6 Für PaaS- und SaaS-Dienste stellt ellamind die gesetzlich erforderlichen offenen Schnittstellen und deren Dokumentation dem Kunden und, auf Weisung des Kunden, dem Zielanbieter unentgeltlich bereit. Anwendbare harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen und offene Interoperabilitätsspezifikationen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen umgesetzt.

17.7 Bis einschließlich 11. Januar 2027 dürfen Wechselentgelte höchstens die ellamind unmittelbar durch den konkreten Wechsel entstehenden Kosten abdecken. Ab 12. Januar 2027 erhebt ellamind keine Wechselentgelte. Für die parallele Nutzung mehrerer Dienste dürfen Datenextraktionsentgelte die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten. Die Bestellunterlagen weisen vor Vertragsschluss die Standarddienstentgelte, die konkrete Höhe oder Berechnung einer etwaigen verhältnismäßigen Entschädigung für eine vorzeitige Beendigung sowie bis 11. Januar 2027 etwaige reduzierte Wechselentgelte aus; fehlt eine solche Angabe, fällt die betreffende Entschädigung oder das betreffende Entgelt nicht an. Gesondert beauftragte Leistungen außerhalb zwingender gesetzlicher Wechselpflichten bleiben vergütungspflichtig.

17.8 Abweichend von Ziffer 16 gilt der betroffene Auftrag nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels als beendet; entscheidet sich der Kunde ausschließlich für die Löschung, gilt er mit Ablauf der Vorankündigungsfrist als beendet. ellamind bestätigt dem Kunden die Beendigung in Textform. Nach Ende des Übergangszeitraums beziehungsweise im Fall der ausschließlichen Löschung nach Ablauf der Vorankündigungsfrist hält ellamind die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte für einen Abrufzeitraum von mindestens dreißig (30) Kalendertagen bereit. Nach Ablauf dieses Zeitraums löscht ellamind die unmittelbar vom Kunden erzeugten oder unmittelbar auf ihn bezogenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig aus aktiven Systemen und Backups, soweit nicht zwingendes Recht ihre weitere Aufbewahrung verlangt. Eine zwingend aufzubewahrende Kopie wird gesperrt, ausschließlich für den gesetzlichen Zweck verwendet und nach Fristablauf gelöscht.

17.9 Individuelle Migration, Datenbereinigung, Transformation in kundenspezifische Zielformate, Entwicklung, Integration, Projektsteuerung, Schulung und Leistungen am Zielsystem, die über zwingende gesetzliche Wechselpflichten und vereinbarte Standardexporte hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung.

17.10 Der Data-Act-Anhang enthält die abschließenden Kategorien exportierbarer Daten und digitaler Vermögenswerte, die abschließenden ausgeschlossenen Kategorien sowie Verfahren, Methoden, Formate, Strukturen, Schnittstellen und bekannte technische Beschränkungen. Soweit sich technische Einzelwerte, verfügbare Methoden oder bekannte Beschränkungen ändern, stellt ellamind dem Kunden die jeweils aktuellen Angaben vor einem Anbieterwechsel auf Anfrage in elektronischer Form bereit. Zwingende Informationspflichten bleiben unberührt.

18. Geheimhaltung

18.1 Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, nicht öffentliche technische, wirtschaftliche, rechtliche, finanzielle, produkt- oder sicherheitsbezogene Informationen sowie Kundendaten.

18.2 Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur zur Vertragsdurchführung nutzen und nur Mitarbeitern, Organen, Beratern, Versicherern, verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern offenlegen, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

18.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind oder werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit rechtlich zulässig, informiert die empfangende Partei die andere Partei vor einer erzwungenen Offenlegung.

18.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt fünf (5) Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie, solange die Information ein Geschäftsgeheimnis ist.

19. Referenzen und Öffentlichkeitsarbeit

19.1 ellamind darf Unternehmensname und Logo des Kunden während der Vertragslaufzeit und für vierundzwanzig (24) Monate danach als Referenz verwenden, insbesondere auf Website, in Pitch-Decks, Investorenunterlagen und Vertriebsmaterialien. Die Nutzung wahrt das Erscheinungsbild des Kunden und legt keine vertraulichen Informationen offen. Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen; ellamind stellt öffentlich zugängliche Nutzungen innerhalb angemessener Frist ein. In vertraulichen Vertriebs-, Pitch- und Investorenunterlagen bleibt eine reine Namensnennung zulässig, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

19.2 Pressemitteilungen, Zitate, detaillierte Projektbeschreibungen und Veröffentlichungen nicht öffentlicher Informationen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

20. Höhere Gewalt

20.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignissen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle beruhen, insbesondere Naturereignissen, Krieg, Terror, Unruhen, Epidemien, Arbeitskämpfen, flächendeckenden Energie- oder Telekommunikationsausfällen, behördlichen Maßnahmen oder nicht vorhersehbaren Ausfällen kritischer Infrastruktur, soweit sie das Ereignis nicht zu vertreten hat.

20.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich, ergreift zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung und nimmt die Leistung wieder auf, sobald dies möglich ist. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

20.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage und beeinträchtigt es einen Auftrag wesentlich, kann jede Partei den betroffenen Auftrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen kündigen, sofern die Beeinträchtigung bei Ablauf der Frist fortbesteht.

21. Vertragsübertragung und Unterauftragnehmer

21.1 ellamind darf einen Auftrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf einen Rechtsnachfolger übertragen, der den gesamten oder im Wesentlichen gesamten für den Auftrag relevanten Geschäftsbetrieb übernimmt, sofern der Rechtsnachfolger die Verpflichtungen übernimmt, die Leistungsfähigkeit nicht wesentlich verschlechtert wird und berechtigte Interessen des Kunden nicht erheblich beeinträchtigt werden. ellamind informiert den Kunden vorher in Textform. Werden berechtigte Interessen des Kunden erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den betroffenen Auftrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Mitteilung zum Übertragungszeitpunkt kündigen.

21.2 Der Kunde darf einen Auftrag oder Rechte und Pflichten daraus nur mit vorheriger Zustimmung von ellamind übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB und Abtretungen reiner Geldforderungen bleiben unberührt.

21.3 Der Einsatz von Unterauftragnehmern nach Ziffer 3.9 ist keine Vertragsübertragung. ellamind bleibt für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verantwortlich.

22. Änderungen von Bedingungen und regulatorische Anpassungen

22.1 ellamind darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, um zwingende Gesetzesänderungen, neue höchstrichterliche Rechtsprechung oder verbindliche behördliche Vorgaben umzusetzen oder eine nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücke zu schließen, und die Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Kunden verschiebt.

22.2 Änderungen nach Ziffer 22.1 werden mindestens sechs (6) Wochen vorher in Textform unter Angabe von Anlass und Inhalt mitgeteilt. Eine einseitige Änderung von Preisen, vereinbartem Kernleistungsumfang, Laufzeit und Kündigung, Haftung, Vertraulichkeit, Datenschutz oder der Zuordnung von Schutzrechten ist auf dieser Grundlage ausgeschlossen. Solche Änderungen bedürfen einer Vereinbarung oder einer in diesen AGB hierfür ausdrücklich vorgesehenen Regelung. Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung zu wesentlichen Vertragsänderungen.

22.3 Erfordern neue oder geänderte regulatorische Anforderungen, insbesondere KI-VO, Data Act, DSGVO, NIS-2, DORA, Cyber Resilience Act, Sozialrecht oder branchenspezifische Vorgaben, zusätzliche Leistungen, Nachweise, Prüfungen oder technische Maßnahmen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, werden die Parteien eine angemessene Anpassung von Leistungsumfang, Vergütung und Zeitplan verhandeln. Bis zu einer Vereinbarung schuldet ellamind nur den bestehenden Leistungsumfang, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Bestellunterlagen, vereinbarte Anlagen und diese AGB regeln den Vertragsgegenstand abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

23.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie rechtserhebliche Erklärungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich oder ausdrücklich vertraglich eine strengere Form gilt. Individuelle Abreden bleiben vorrangig.

23.3 Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen Anwendung.

23.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. ellamind bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

23.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden auf Wunsch eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Anhang 1 - Data-Act-Wechsel- und Exportinformationen

Dieser Anhang ist Bestandteil der AGB. Er konkretisiert Datenportabilität, Wechselunterstützung und die technischen Kategorien für die Standardprodukte von ellamind.

A.1 Dieser Anhang konkretisiert Ziffer 17 für Dienste, die dem Kapitel VI des Data Act unterliegen. Er gilt für elluminate und, soweit als Cloud-Dienst bereitgestellt, für ellarun. Maßgeblich ist der tatsächlich vereinbarte Funktionsumfang. „Exportierbare Daten“ und „digitale Vermögenswerte“ haben die Bedeutung des Data Act.

A.2 Die folgenden Kategorien exportierbarer Daten und digitaler Vermögenswerte sind abschließend, soweit sie im vereinbarten Tarif vorhanden, im aktiven System gespeichert und dem Kunden zugeordnet sind: (1) Organisations-, Mandanten-, Projekt- und Workspace-Stammdaten; (2) Nutzer-, Rollen- und Berechtigungskonfigurationen, soweit für den Kunden sichtbar; (3) Collections, Datensätze, Testfälle, Variablen und vom Kunden hochgeladene Dateien; (4) Prompts, Prompt-Templates, Versionen und kundenspezifische Konfigurationen, die vom Kunden erstellt oder als KI-Ausgaben für ihn erzeugt wurden; (5) Kriterien, Criterion Sets, kundenspezifische Policies und Bewertungslogik; (6) Experimente, Runs, Eingaben, Modellkonfigurationen ohne Geheimnisse, Antworten und sonstige Ausgaben; (7) automatisierte und menschliche Bewertungen, Scores, Annotationen, Kommentare, Freigaben und Entscheidungen; (8) Auswertungen, Monitoring-Ergebnisse, Alerts, Reports und die ihnen zugrunde liegenden kundenspezifischen Ergebnisdaten; (9) Audit- und Aktivitätslogs, soweit sie nach dem vereinbarten Tarif für den Kunden zugänglich sind; (10) vom Kunden bereitgestellte Agenten-, Tool-, Workspace-, Integrations- und Endpoint-Konfigurationen, Kunden-Code sowie sonstiger von ellamind erstellter Code nur, soweit dem Kunden hieran ein vom Dienst unabhängiges Nutzungsrecht eingeräumt und seine Herausgabe vereinbart wurde; (11) digitale Vermögenswerte, an denen der Kunde unabhängig vom Dienst ein Nutzungsrecht besitzt und die im Dienst gespeichert sind; und (12) die zur Interpretation und Zuordnung dieser Kategorien erforderlichen IDs, Zeitstempel, Beziehungen, Schemabeschreibungen und sonstigen Metadaten.

A.3 Die folgenden Kategorien sind abschließend vom Export ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht keinen Export verlangt: (1) Background-Technologie, Standardsoftware, Quell- und Objektcode, interne Datenbankschemata, Algorithmen, Modelle und proprietäre Systemlogik von ellamind; (2) standardisierte Kriterienbibliotheken, Vorlagen, Policies und Workflows von ellamind, soweit der Kunde hieran kein vom Dienst unabhängiges Nutzungsrecht besitzt; (3) Modellgewichte, Trainingsdaten und Systemprompts von ellamind oder Dritten, die nicht vom Kunden bereitgestellt wurden; (4) interne Betriebs-, Kapazitäts-, Netzwerk-, Performance- und Systemtelemetrie, die nicht vertragsgemäß für den Kunden sichtbar ist; (5) interne Sicherheits-, Missbrauchs-, Betrugs- und Bedrohungsindikatoren, deren Offenlegung Schutzmaßnahmen gefährden würde; (6) aggregierte oder anonymisierte, nicht kundenbeziehbare Statistiken; (7) interne Tickets, Notizen, Arbeitsunterlagen und Kommunikation von ellamind; (8) API-Keys, Passwörter, Tokens, Zertifikatsschlüssel und sonstige Geheimnisse im Klartext; (9) Drittinhalte und Drittkomponenten, deren Export ellamind nicht gestattet ist; (10) rein flüchtige Cache-, Queue- und temporäre Verarbeitungsdaten; (11) bereits gelöschte Daten und nur noch in regulären Backups vorhandene Kopien; sowie (12) sonstige Daten oder Vermögenswerte, die ausschließlich Schutzrechte oder Geschäftsgeheimnisse von ellamind oder Dritten verkörpern und nicht unter die gesetzliche Definition exportierbarer Daten fallen.

A.4 Die Standardformate sind abschließend: JSON in UTF-8 für strukturierte Objekte und Beziehungen; CSV in UTF-8 für tabellarische Daten; JSONL oder CSV für exportierbare Logs; das jeweilige ursprüngliche Dateiformat für vom Kunden hochgeladene Dateien und für Code, dessen Herausgabe nach Ziffer 9.9 und A.2(10) vereinbart ist; sowie PDF oder PDF/A für menschenlesbare Reports, wobei die zugrunde liegenden strukturierten Ergebnisdaten zusätzlich als JSON oder CSV bereitgestellt werden, soweit sie unter A.2 fallen. Der Export begründet kein über Ziffer 9.9 oder zwingendes Recht hinausgehendes Recht auf Quellcode-Herausgabe. Komprimierte Exporte werden als ZIP bereitgestellt. Schemabeschreibungen und Felddefinitionen werden mit dem Export in elektronischer Form bereitgestellt.

A.5 Soweit für den vereinbarten Tarif vorhanden, erfolgt der Export über Self-Service-Funktionen, dokumentierte REST-Schnittstellen oder einen gesicherten Download. Das Verfahren umfasst Identitäts- und Berechtigungsprüfung, Auswahl der Exportkategorien, Bereitstellung, Integritätsprüfung und gesicherten Abruf. Bekannte technische Beschränkungen können Datenvolumen, API-Rate-Limits, Dateigrößen, erforderliche Verschlüsselungs- und Authentifizierungsverfahren, Drittanbieter-Lizenzgrenzen und die fehlende Übertragbarkeit dienstspezifischer Funktionen betreffen. Die jeweils aktuellen Werte und Beschränkungen stellt ellamind dem Kunden auf Anfrage in elektronischer Form bereit; sie dürfen gesetzliche Wechselrechte nicht praktisch vereiteln. Offene Schnittstellen und die für ihre Nutzung erforderliche Dokumentation werden im gesetzlich geschuldeten Umfang unentgeltlich bereitgestellt.

A.6 Eine Wechselmitteilung ist an den in den Bestellunterlagen benannten Supportkontakt oder an info@ellamind.com zu richten. ellamind bestätigt den Eingang, benennt einen Ansprechpartner und stimmt mit dem Kunden einen Wechselplan, Übertragungsweg, Identitäts- und Berechtigungsprüfung sowie Sicherheitsmaßnahmen ab. Der Kunde bleibt für Sicherung, Import, Validierung und Betrieb im Zielsystem verantwortlich, soweit der Data Act nichts anderes bestimmt.

A.7 Während des Wechsels und des Datenabrufzeitraums gelten die vereinbarten Sicherheits- und Vertraulichkeitsanforderungen fort. Zugang des Zielanbieters wird nur auf dokumentierte Weisung des Kunden und nach angemessener Authentifizierung gewährt. ellamind informiert den Kunden im Wechselplan und bei Änderungen klar über bekannte Risiken für die Kontinuität der von ellamind geschuldeten Funktionen und Dienste. ellamind darf Übertragungen vorübergehend aussetzen, soweit dies zur Abwehr einer konkreten Sicherheitsgefahr erforderlich ist; die gesetzlichen Fristen werden dadurch nur verlängert, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

A.8 ellamind stellt dem Kunden auf Anfrage in elektronischer Form aktuelle Informationen zu den für den Export verfügbaren Datenstrukturen und Datenformaten sowie zu einschlägigen Normen und offenen Interoperabilitätsspezifikationen bereit. Änderungen dieser Informationen schränken die gesetzlich oder vertraglich zugesagten Exportkategorien nicht ein. Soweit zwingendes Recht eine weitergehende Form oder öffentliche Bereitstellung verlangt, erfüllt ellamind diese Vorgabe.

Last updated: 13 July 2026.