Terms & Conditions
Effective from 1 May 2026
1. Anwendungsbereich, Vertragsschluss und Rangfolge
1.1 Die ellamind GmbH, Konsul-Smidt-Straße 8p, 28217 Bremen (nachfolgend „ellamind“ oder „wir“), bietet Software-as-a-Service-Lösungen für Unternehmen an. Hierzu gehören insbesondere „elluminate“, eine Plattform zur Evaluierung, Überwachung und Dokumentation von KI-Systemen, Prompts, Agenten und LLM-Anwendungen, sowie – soweit gesondert vereinbart – „ellarun“, eine Laufzeitumgebung für KI-Agenten in isolierten, auditierbaren Workspaces (einzeln oder gemeinsam der „Dienst“).
1.2 Diese AGB gelten für die Nutzung des Dienstes durch den Kunden sowie für damit zusammenhängende Leistungen von ellamind, insbesondere Einrichtung, Beratung, Schulung, Migration, Integration und Entwicklung, soweit hierfür keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden.
1.3 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
1.4 ellamind erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ellamind in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt oder Zahlungen annimmt, es sei denn, ellamind stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.5 Soweit die Parteien ein individuelles Angebot, einen Rahmenvertrag, ein Auftragsformular, ein Statement of Work oder eine sonstige Bestellunterlage vereinbaren (gemeinsam „Bestellunterlagen“), gilt folgende Rangfolge: (i) individuell ausgehandelte Regelungen in den Bestellunterlagen, (ii) vereinbarte produktbezogene Zusatzbedingungen, Leistungsbeschreibungen, SLA-, Support- oder Security-Anlagen, (iii) die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO („AVV“) ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragen, (iv) diese AGB. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben stets Vorrang.
1.6 Angebote von ellamind sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung, elektronische Annahme, Freischaltung des Dienstes oder sonstige in den Bestellunterlagen geregelte Annahme zustande.
1.7 Soweit der Kunde als öffentlicher Auftraggeber zusätzliche Vertragsbedingungen, insbesondere EVB-IT, einbeziehen möchte, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung in den Bestellunterlagen. Ohne eine solche Vereinbarung bleiben diese AGB maßgeblich.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 „Kunde“ ist die in den Bestellunterlagen bezeichnete juristische oder natürliche Person, die den Dienst für eigene geschäftliche Zwecke nutzt.
2.2 „Nutzer“ sind Mitarbeiter, Organe, Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen des Kunden, denen der Kunde den Zugriff auf den Dienst ermöglicht. Der Kunde ist für seine Nutzer wie für eigenes Verhalten verantwortlich.
2.3 „Kundendaten“ oder „Anwendungsdaten“ sind alle Daten, Inhalte, Dokumente, Prompts, Testfälle, Kriterien, Konfigurationen, Logs, Antworten, Bewertungen, Reports und sonstigen Informationen, die der Kunde oder seine Nutzer in den Dienst eingeben, hochladen, übermitteln, erzeugen oder über angebundene Systeme abrufen lassen.
2.4 „KI-Ausgaben“ sind Ergebnisse, Bewertungen, Empfehlungen, Berichte, Testfälle, Kriterien, Text-, Bild-, Audio-, Code- oder sonstige Ausgaben, die durch KI-gestützte Funktionen des Dienstes oder durch angebundene Modelle erzeugt werden.
2.5 „Kunden-Code“ umfasst vom Kunden bereitgestellte oder konfigurierte Prompts, Skripte, Parser, API-Templates, Agenten, Tools, Policies, Testlogik, Integrationen, Endpunkte und sonstige technische Anweisungen.
2.6 „LLM-Anbieter“ sind Anbieter von Large Language Models, Foundation Models oder sonstigen KI-Basismodellen, die über den Dienst genutzt werden können, z. B. OpenAI, Microsoft Azure OpenAI, Anthropic, Amazon Bedrock, Google Cloud oder vom Kunden ausgewählte Anbieter.
2.7 „Drittanbieter-Dienste“ sind Dienste, Systeme, APIs, Datenbanken, Tools, Cloud-Services oder Anwendungen Dritter, die der Kunde mit dem Dienst verbindet oder die zur Leistungserbringung eingesetzt werden.
2.8 „Beta-Funktionen“ sind Funktionen, Module oder Inhalte, die als Alpha, Beta, Preview, Pilot, Evaluation, Early Access, Experimental oder vergleichbar gekennzeichnet sind oder dem Kunden vor allgemeiner Produktfreigabe bereitgestellt werden.
3. Leistungsumfang des Dienstes
3.1 ellamind stellt dem Kunden den Dienst während der Vertragslaufzeit als SaaS über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt je nach Funktionsumfang über eine Weboberfläche, API, SDK oder sonstige technische Schnittstellen.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den Bestellunterlagen, dem vereinbarten Tarif, der vereinbarten Leistungsbeschreibung und der jeweils aktuellen Produktdokumentation. Produktbeschreibungen, Screenshots, Roadmaps, Präsentationen und Marketingunterlagen stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
3.3 elluminate kann insbesondere Funktionen zur Erstellung und Verwaltung von Testkollektionen, Prompt-Templates, Kriterien, Experimenten, LLM-Konfigurationen, Auswertungen, Vergleichen, Monitoring-Ansichten, Compliance-Tests und Reports enthalten. Diese Funktionen dienen der technischen Evaluation und Dokumentation und ersetzen keine rechtliche, regulatorische, medizinische, steuerliche oder fachliche Prüfung durch den Kunden.
3.4 ellarun wird nur geschuldet, soweit es in den Bestellunterlagen ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall gelten die hierfür beschriebenen Funktionen, insbesondere Sandbox-, Agenten-, Credential-Brokering-, Audit- und Workspace-Funktionen, zusätzlich.
3.5 Die Standardbereitstellung erfolgt in der von ellamind oder ihren Unterauftragnehmern betriebenen Cloud-Umgebung. On-premise-, Private-Cloud-, dedizierte Enterprise-Deployments, kundenspezifische Integrationen, Migrationsleistungen oder besondere Betriebsmodelle sind nur geschuldet, wenn sie in den Bestellunterlagen gesondert vereinbart sind.
3.6 Beratungs-, Schulungs-, Implementierungs-, Migrations-, Integrations- und Entwicklungsleistungen sind nicht Bestandteil der Standardbereitstellung und werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich dabei um Dienstleistungen nach Aufwand, nicht um die Herbeiführung eines bestimmten Werkserfolgs.
3.7 ellamind darf den Dienst weiterentwickeln, aktualisieren, absichern und ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Hauptnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Änderungen können insbesondere zur Verbesserung, Sicherheit, Skalierbarkeit, Fehlerbehebung, Anpassung an rechtliche Anforderungen oder wegen Änderungen von LLM-Anbietern oder Drittanbieter-Diensten erfolgen. Wesentliche dauerhafte Einschränkungen des vereinbarten Kernfunktionsumfangs werden dem Kunden angemessen angekündigt, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.
3.8 Beta-Funktionen werden ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Dauerhaftigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. ellamind kann Beta-Funktionen jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. Beta-Funktionen dürfen nicht für produktive, rechtlich erhebliche oder sicherheitskritische Entscheidungen genutzt werden, sofern ellamind dies nicht ausdrücklich freigibt.
3.9 ellamind darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend der AVV.
4. Technische Bereitstellung, Hosting, Backups und Sicherheit
4.1 Übergabepunkt für den Dienst ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Dienst betrieben wird. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung, Endgeräte, Browser, Netzwerke, Firewalls und sonstigen kundenseitigen Systeme liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
4.2 Die zur Standardbereitstellung eingesetzten Rechenzentren befinden sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Ein Wechsel der primären Hosting-Region außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur nach Maßgabe der Bestellunterlagen und des AVV.
4.3 ellamind führt in der Standard-Cloud mindestens täglich Sicherungen der im Dienst gespeicherten Kundendaten durch. Die Vorhaltezeit beträgt grundsätzlich dreißig (30) Tage. Wiederherstellungen erfolgen im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren aus dem letzten verfügbaren Backup. Nicht umfasst sind Datenverluste, die durch vom Kunden veranlasste Löschungen, fehlerhafte Eingaben, kundenseitige Konfigurationen, Kunden-Code, Drittanbieter-Dienste oder nicht von ellamind kontrollierte Systeme verursacht werden, soweit ellamind den Datenverlust nicht zu vertreten hat.
4.4 Der Kunde bleibt verpflichtet, Kundendaten von besonderem Wert oder mit besonderen Aufbewahrungspflichten zusätzlich eigenständig zu sichern, soweit eine Wiederherstellung aus dem letzten ellamind-Backup für seine Geschäftsanforderungen nicht ausreichend wäre.
4.5 ellamind unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Dienstes. Das Informationssicherheitsmanagement orientiert sich an anerkannten Standards wie ISO/IEC 27001 und BSI C5. Zertifikate, Prüfberichte oder Sicherheitsnachweise werden bereitgestellt, soweit vorhanden und vertraglich vorgesehen; weitergehende kundenspezifische Sicherheits-, Audit-, Penetrationstest-, Zutritts-, Netz-, Verschlüsselungs- oder Organisationsanforderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
4.6 Der Kunde darf Sicherheitsprüfungen, Penetrationstests, Lasttests, Schwachstellen-Scans oder vergleichbare Prüfungen des Dienstes nur nach vorheriger Abstimmung mit ellamind durchführen. Das Recht des Kunden auf gesetzlich erforderliche Prüfungen im Rahmen des AVV bleibt unberührt.
5. LLM-Anbieter, Drittanbieter-Dienste und Integrationen
5.1 Der Dienst kann LLMs, Modelle, APIs und sonstige Dienste von LLM-Anbietern oder Drittanbietern einbinden. Diese Leistungen werden von den jeweiligen Anbietern in eigener technischer Verantwortung betrieben. ellamind schuldet nicht die unveränderte Verfügbarkeit, Preisgestaltung, Modellqualität, Modellgewichte, Trainingsdaten, Funktionalität oder Nutzungsbedingungen dieser Anbieter.
5.2 Soweit ellamind einen LLM-Anbieter oder Drittanbieter-Dienst als Unterauftragnehmer auswählt und in die Standardbereitstellung einbindet, haftet ellamind nach Maßgabe dieser AGB für die eigene Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflicht, übernimmt aber keine verschuldensunabhängige Garantie für Leistungen des Drittanbieters.
5.3 Soweit der Kunde eigene LLM-Anbieter, API-Keys, Custom Endpoints, Gateways, Proxy-Server, RAG-Systeme, Agenten, Datenquellen oder Drittanbieter-Tools einbindet, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich für die jeweiligen Verträge, Lizenzen, Berechtigungen, Entgelte, Nutzungsbedingungen, Datenschutzanforderungen, Datenübermittlungen, Exportkontrollen, Geheimnisschutzpflichten und die technische Funktionsfähigkeit dieser Systeme.
5.4 Der Kunde ermächtigt ellamind, Kundendaten, Prompts, Konfigurationen, Anfragen, Antworten und technische Metadaten an die vom Kunden ausgewählten oder in den Bestellunterlagen vereinbarten LLM-Anbieter und Drittanbieter-Dienste zu übermitteln, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
5.5 ellamind nutzt Kundendaten nicht zum Training eigener KI-Modelle und gestattet, soweit ellamind die Anbieterbeziehung kontrolliert, keine Nutzung von Kundendaten zum Training von Modellen Dritter, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat oder dies in den Bestellunterlagen ausdrücklich vereinbart ist. Nutzt der Kunde eigene Anbieter, Endpunkte oder Keys, trägt der Kunde die Verantwortung für deren Datenverwendung und Trainingseinstellungen.
5.6 Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle, Preisänderungen, Rate Limits, Safety-Filter, Modell-Deaktivierungen oder Nutzungsuntersagungen durch LLM-Anbieter oder Drittanbieter-Dienste können den Dienst beeinflussen. ellamind wird zumutbare Maßnahmen ergreifen, um wesentliche Beeinträchtigungen der von ellamind geschuldeten Standardfunktionen zu mindern, z. B. durch Konfiguration, Workarounds oder Ersatzanbieter, soweit dies wirtschaftlich und technisch vertretbar ist.
6. Verfügbarkeit, Wartung und Support
6.1 Soweit in den Bestellunterlagen kein abweichendes Service Level vereinbart ist, beträgt die durchschnittliche Verfügbarkeit des Standard-Cloud-Dienstes mindestens 98 % im Monatsmittel. Höhere Verfügbarkeiten, Service Credits, Reaktionszeiten, Betriebsmodelle oder Supportlevel werden nur geschuldet, wenn sie in einem SLA oder Enterprise-Tarif ausdrücklich vereinbart sind.
6.2 Nichtverfügbarkeit liegt nur vor, wenn der Dienst am Übergabepunkt aufgrund von Umständen, die ellamind zu vertreten hat, nicht erreichbar ist. Nicht als Nichtverfügbarkeit zählen insbesondere geplante Wartung, Notfallwartung, höhere Gewalt, Internet- oder Netzstörungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von ellamind, Störungen von LLM-Anbietern oder Drittanbieter-Diensten, kundenseitige Systeme oder Konfigurationen, Kunden-Code, Verstöße des Kunden gegen diese AGB sowie Sperrungen nach Ziffer 7.8.
6.3 Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit mindestens sieben (7) Tage im Voraus in Textform oder über den Dienst angekündigt und finden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten in Deutschland statt. Sicherheitsrelevante oder dringende Wartungen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen; ellamind wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren, soweit dies zumutbar ist.
6.4 Der Kunde meldet Störungen unverzüglich über das von ellamind bereitgestellte Support- oder Ticketsystem und beschreibt die Störung möglichst präzise. § 536c BGB gilt entsprechend. ellamind reagiert auf ordnungsgemäße Störungsmeldungen innerhalb der im Tarif oder SLA vereinbarten Reaktionszeiten, sonst innerhalb eines (1) Werktags. Reaktionszeiten sind keine Lösungszeiten.
6.5 Support wird an Werktagen Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bremen, in dem vereinbarten Umfang erbracht. Support für kundenseitige Systeme, eigene LLM-Anbieter, Custom Endpoints, Kunden-Code, Drittanbieter-Dienste oder kundenspezifische Integrationen ist nur geschuldet, soweit dies vereinbart ist.
7. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
7.1 Der Kunde schafft die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere geeignete Endgeräte, aktuelle Browser, Internetzugang, Netzwerkkonfigurationen und Berechtigungen.
7.2 Der Kunde verwaltet Nutzer, Rollen, Berechtigungen, API-Keys, Zugangsdaten und Single-Sign-On-Konfigurationen eigenverantwortlich. Zugangsdaten und API-Keys sind geheim zu halten, gegen Zugriff Dritter zu schützen und nach dem Stand der Technik abzusichern, insbesondere durch Multi-Faktor-Authentifizierung, soweit verfügbar. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über seine Konten, Nutzer, API-Keys oder Integrationen erfolgen, es sei denn, ellamind hat die Aktivität zu vertreten.
7.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Eingabe, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung sämtlicher Kundendaten, Kunden-Codes, Prompts, Testfälle, Antworten, Bewertungen und Reports berechtigt ist und alle erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Lizenzen, Mitbestimmungsrechte, Informationspflichten und Zustimmungen Dritter vorliegen.
7.4 Der Kunde darf den Dienst nicht nutzen, um rechtswidrige, diskriminierende, persönlichkeitsrechtsverletzende, urheberrechtsverletzende, datenschutzwidrige, geheimnisverletzende, sicherheitsgefährdende oder sonst unzulässige Inhalte zu verarbeiten oder zu verbreiten.
7.5 Der Kunde prüft Daten und Dateien vor Übermittlung an den Dienst mit angemessenen Schutzmaßnahmen auf Schadsoftware. ellamind schuldet keine standardmäßige Virenprüfung aller Kundendaten und haftet nicht für Schäden durch Schadsoftware in Kundendaten, soweit ellamind diese nicht zu vertreten hat.
7.6 Der Kunde darf den Dienst nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht (i) zur Störung, Überlastung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Limits oder Abrechnungsmechanismen, (ii) zur unbefugten Sicherheitsprüfung, (iii) zur Verletzung von Nutzungsbedingungen von LLM-Anbietern oder Drittanbieter-Diensten, (iv) zur Überlassung an Dritte, zum Reselling, Outsourcing oder Betrieb für Dritte ohne Vereinbarung, (v) zur Entwicklung eines konkurrierenden Dienstes durch Reverse Engineering, Scraping oder systematische Auswertung nicht öffentlich zugänglicher Funktionen, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
7.7 Kunden-Code, Custom Parser, Agenten, API-Templates, Tool-Konfigurationen und Policies müssen sicher, rechtmäßig und für den vorgesehenen Zweck geeignet sein. Der Kunde ist verantwortlich für deren Verhalten, Ausgaben, Berechtigungen und Auswirkungen auf Drittanbieter-Systeme.
7.8 ellamind darf den Zugriff auf den Dienst ganz oder teilweise sperren, wenn dies erforderlich ist, um eine erhebliche Gefahr für den Dienst, ellamind, andere Kunden, LLM-Anbieter, Drittanbieter-Dienste oder Rechte Dritter abzuwehren, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen diese AGB verstößt, wenn Zugangsdaten kompromittiert sind oder wenn eine Nutzung gegen Sanktions-, Exportkontroll-, Datenschutz-, Sicherheits- oder LLM-Nutzungsbedingungen verstößt. ellamind berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist.
7.9 Die Parteien beachten anwendbares Sanktions- und Exportkontrollrecht, insbesondere der EU, Deutschlands, der USA und des Vereinigten Königreichs. Der Kunde sichert zu, nicht auf einschlägigen Sanktionslisten geführt zu werden und den Dienst nicht zugunsten sanktionierter Personen, Einrichtungen oder Gebiete einzusetzen. ellamind darf hierfür angemessene Nachweise verlangen.
8. Rechte an Software, Kundendaten, Feedback und Arbeitsergebnissen
8.1 Der Dienst läuft auf Systemen von ellamind oder ihren Unterauftragnehmern. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, den Dienst im vereinbarten Umfang für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
8.2 Sämtliche Rechte an der Standardsoftware, der Plattform, Benutzeroberfläche, Architektur, Dokumentation, Datenbankstrukturen, Kriterienbibliotheken, Vorlagen, Konfigurationen, Workflows, Know-how, Marken und allgemeinen Weiterentwicklungen von ellamind verbleiben bei ellamind oder ihren Lizenzgebern. Dies gilt auch für Weiterentwicklungen, die auf allgemeinem Feedback, Supportanfragen oder Produktwünschen des Kunden beruhen.
8.3 Der Kunde darf den Dienst nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Nicht gestattet sind insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Reverse Engineering, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder Ableitung des Quellcodes, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
8.4 Der Kunde behält alle Rechte an Kundendaten. Der Kunde räumt ellamind das nicht ausschließliche, weltweite, unterlizenzierbare und auf die Vertragslaufzeit sowie die Zwecke dieses Vertrags beschränkte Recht ein, Kundendaten zu hosten, zu speichern, zu kopieren, zu verarbeiten, zu übertragen, an vom Kunden ausgewählte oder vertraglich vorgesehene LLM-Anbieter und Drittanbieter-Dienste zu übermitteln und sonst zu nutzen, soweit dies zur Erbringung, Sicherung, Wartung, Abrechnung und Unterstützung des Dienstes erforderlich ist.
8.5 ellamind nutzt Kundendaten nicht zu eigenen Werbezwecken, verkauft Kundendaten nicht und nutzt Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen, es sei denn, der Kunde hat dem ausdrücklich in Textform zugestimmt oder dies ist in den Bestellunterlagen ausdrücklich vereinbart.
8.6 ellamind darf technische Nutzungs-, Leistungs-, Sicherheits- und Abrechnungsdaten in aggregierter oder anonymisierter Form zur Analyse, Sicherheit, Fehlerbehebung, Kapazitätsplanung, Produktverbesserung und Statistik nutzen, sofern daraus keine Rückschlüsse auf den Kunden, einzelne Nutzer, personenbezogene Daten oder vertrauliche Kundendaten möglich sind.
8.7 Feedback, Verbesserungsvorschläge, Ideen oder allgemeine Anforderungen des Kunden darf ellamind unentgeltlich zur Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Produkte verwenden, ohne Kundendaten oder vertrauliche Informationen offenzulegen.
8.8 Für ausdrücklich beauftragte Individualentwicklungen, kundenspezifische Konfigurationen oder Arbeitsergebnisse gelten die Bestellunterlagen. Fehlt eine gesonderte Regelung, verbleiben sämtliche Rechte bei ellamind; der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
9. Besondere Bestimmungen für KI-gestützte Funktionen und Compliance-Module
9.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienst KI-gestützte Funktionen enthalten kann, insbesondere generative Modelle, automatische Bewertungen, Testfallgenerierung, Compliance-Pakete, Berichtsassistenten, Auswertungen und agentische Workflows. KI-Ausgaben sind probabilistisch und können unvollständig, veraltet, fehlerhaft, diskriminierend, missverständlich oder halluziniert sein.
9.2 KI-Ausgaben, Bewertungen, Scores, Compliance-Reports, Empfehlungen und Beobachtungen sind keine Zusicherungen, Garantien, Zertifizierungen, Rechtsgutachten, Audit-Testate oder behördlich anerkannten Nachweise von ellamind. Sie dienen als technische Hilfsmittel und Dokumentationsgrundlage. Der Kunde muss alle geschäfts-, sicherheits-, gesundheits-, rechts- oder compliance-relevanten KI-Ausgaben vor Verwendung fachkundig prüfen und freigeben.
9.3 ellamind schuldet nicht, dass ein vom Kunden entwickeltes, betriebenes oder evaluiertes KI-System rechtmäßig, sicher, diskriminierungsfrei, marktreif, AI-Act-konform oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Die Verantwortung für Zweck, Risikoklassifizierung, Datenbasis, Training, Validierung, menschliche Aufsicht, Endnutzerkommunikation, Einsatzkontext und Betrieb des Kunden-KI-Systems liegt beim Kunden.
9.4 Unter der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-VO“) kann ellamind je nach Funktion Anbieter oder Betreiber eigener KI-Funktionen des Dienstes sein. Der Kunde kann je nach Nutzung insbesondere Betreiber („Deployer“), Anbieter, Einführer, Händler oder Produktverantwortlicher seiner eigenen KI-Systeme sein. Die Parteien erfüllen ihre jeweiligen gesetzlichen Pflichten in ihrem Verantwortungsbereich. ellamind unterstützt den Kunden, soweit vereinbart, durch Dokumentations-, Evaluations-, Audit- und Exportfunktionen.
9.5 Der Kunde wird den Dienst nicht nutzen, um nach Art. 5 KI-VO verbotene Praktiken zu entwickeln, bereitzustellen oder zu betreiben. Zulässig bleibt eine Nutzung des Dienstes zur defensiven Prüfung, Dokumentation und Vermeidung solcher Praktiken, soweit sie rechtmäßig erfolgt.
9.6 Der Kunde darf den Dienst zur Evaluierung oder Dokumentation von Hochrisiko-KI-Systemen nutzen. Eine Nutzung des Dienstes als produktiver Bestandteil eines Hochrisiko-KI-Systems im Sinne der KI-VO, als automatisierte Entscheidungsinstanz in Hochrisiko-Kontexten oder als Grundlage für die Behauptung einer formalen Zertifizierung durch ellamind bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit ellamind.
9.7 Soweit Art. 50 KI-VO oder sonstige Transparenzpflichten einschlägig sind, erfüllt ellamind die Pflichten für von ellamind bereitgestellte KI-Funktionen des Dienstes in ihrem Verantwortungsbereich. Der Kunde ist verantwortlich für Transparenz-, Informations-, Kennzeichnungs-, Dokumentations-, Aufsichts- und AI-Literacy-Pflichten gegenüber seinen Nutzern, Mitarbeitern, Endkunden, Betroffenen und Behörden, soweit sie seine Nutzung, seine Inhalte oder seine KI-Systeme betreffen.
9.8 Der Dienst ist nicht zur Ersetzung individueller Rechts-, Steuer-, Medizin-, Finanz-, Personal- oder sonstiger fachlicher Beratung bestimmt. Der Kunde darf KI-Ausgaben nicht ungeprüft als alleinige Grundlage für Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbarer erheblicher Wirkung gegenüber natürlichen Personen nutzen.
9.9 Bei wesentlichen, nicht nur vorübergehenden Änderungen oder Ausfällen von LLMs, die den vereinbarten Kernnutzen des Dienstes erheblich beeinträchtigen und nicht durch zumutbare Maßnahmen kompensiert werden können, werden die Parteien eine angemessene Anpassung, Ersatzlösung oder Teilbeendigung vereinbaren. Ist eine Fortsetzung für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde den betroffenen Dienst mit einer Frist von dreißig (30) Tagen außerordentlich kündigen. Einmalige Entgelte werden nicht erstattet; wiederkehrende Entgelte werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung anteilig berechnet.
9.10 Bei Nutzung von ellarun trägt der Kunde die Verantwortung für Auswahl, Konfiguration, Ziele, Berechtigungen, Policies, Tools, Datenquellen und Zielsysteme der Agenten. ellamind stellt die vereinbarte Infrastruktur bereit; Handlungen eines vom Kunden konfigurierten Agenten gegenüber Dritten oder Zielsystemen werden dem Kunden zugerechnet, soweit ellamind sie nicht zu vertreten hat.
10. Datenschutz
10.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz, jeweils in ihrem Verantwortungsbereich.
10.2 Soweit ellamind personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil des Vertrags, soweit der Dienst personenbezogene Daten verarbeitet. Im Konfliktfall gehen die Regelungen des AVV für datenschutzrechtliche Fragen vor.
10.3 Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für personenbezogene Daten in Kundendaten und für die Auswahl der Verarbeitungsvorgänge im Dienst. Der Kunde stellt sicher, dass die Verarbeitung rechtmäßig ist, insbesondere Rechtsgrundlagen, Transparenzinformationen, Betroffenenrechte, Löschkonzepte, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Mitbestimmungsrechte beachtet werden.
10.4 ellamind setzt Unterauftragsverarbeiter nur nach Maßgabe des AVV ein. Der Kunde erteilt ellamind eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern, sofern der AVV nichts anderes bestimmt. ellamind informiert den Kunden über wesentliche Änderungen der Unterauftragsverarbeiter und räumt ein angemessenes Widerspruchsrecht nach Art. 28 DSGVO ein.
10.5 Drittlandübermittlungen personenbezogener Daten erfolgen nur nach Maßgabe des AVV und der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere auf Grundlage geeigneter Garantien wie Angemessenheitsbeschlüssen, Standardvertragsklauseln und erforderlichen ergänzenden Maßnahmen. Nutzt der Kunde eigene LLM-Anbieter, Custom Endpoints oder Drittanbieter-Dienste, ist der Kunde für die Zulässigkeit der dortigen Datenübermittlung verantwortlich.
10.6 Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, Sozialdaten im Sinne des SGB, Berufsgeheimnisse, Steuergeheimnisse, Patientendaten, Daten Minderjähriger oder sonst besonders regulierte Daten dürfen im Dienst nur verarbeitet werden, wenn dies in den Bestellunterlagen oder im AVV ausdrücklich vorgesehen ist und die hierfür erforderlichen zusätzlichen technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen vereinbart wurden. Andernfalls ist die Verarbeitung solcher Daten untersagt.
10.7 Datenschutzrechtliche Audit-, Nachweis-, Unterstützungs-, Lösch- und Herausgabepflichten richten sich nach dem AVV. Vor-Ort-Audits, kundenspezifische Nachweise oder Unterstützungsleistungen, die über den marktüblichen Umfang hinausgehen, können gesondert vergütet werden, soweit gesetzlich zulässig.
11. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
11.1 Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus den Bestellunterlagen. Entgelte können sich insbesondere nach Nutzern, Organisationen, Projekten, Experimenten, API-Aufrufen, Workflows, Token-Volumen, Speicher, Rechenleistung, Supportlevel, Deployment-Modell oder sonstigen Nutzungseinheiten richten.
11.2 Variable Nutzungsentgelte und Überschreitungen vereinbarter Kontingente werden auf Grundlage der von ellamind gemessenen Nutzungsdaten abgerechnet, sofern nicht offensichtlich fehlerhaft. Nutzt der Kunde eigene LLM-Anbieter oder API-Keys, zahlt der Kunde die dortigen Entgelte unmittelbar an den jeweiligen Anbieter. Von ellamind vorfinanzierte oder durchgereichte Drittanbieter- oder LLM-Kosten können nach Maßgabe der Bestellunterlagen zusätzlich berechnet werden.
11.3 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, Abgaben oder Quellensteuern, soweit der Kunde hierfür einzustehen hat. Rechnungen werden elektronisch gestellt und sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
11.4 ellamind darf laufende Entgelte erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je zwölf (12) Monate nach billigem Ermessen an die Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Kosten anpassen. Maßgeblich sind insbesondere Kosten für LLM-Anbieter, Cloud-Infrastruktur, Rechenleistung, Speicher, Sicherheit, Support, Personal, Betrieb, gesetzliche Anforderungen, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Kostensenkungen sind angemessen zu berücksichtigen. Preiserhöhungen werden mit einer Frist von drei (3) Monaten in Textform angekündigt. Erhöhen sich die laufenden Entgelte um mehr als zehn (10) Prozent, kann der Kunde den betroffenen Dienst zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen.
11.5 Gerät der Kunde mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Zahlungen mindestens dreißig (30) Tage in Verzug, darf ellamind nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist die Leistung aussetzen oder einschränken, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
11.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine Minderung durch eigenmächtigen Abzug vom laufenden Entgelt ist ausgeschlossen; bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bleiben unberührt.
11.7 Bestellnummern, Purchase Orders oder interne Beschaffungsprozesse des Kunden sind keine Fälligkeitsvoraussetzung, sofern sie nicht ausdrücklich in den Bestellunterlagen vereinbart wurden.
12. Mängelrechte und Gewährleistung
12.1 ellamind wird erhebliche Mängel des Dienstes nach ordnungsgemäßer Meldung innerhalb angemessener Frist beseitigen. Ein Mangel liegt nur vor, wenn der Dienst wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und die Abweichung reproduzierbar ist. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelrechte.
12.2 Mängel, Störungen oder Einschränkungen, die auf Kundendaten, Kunden-Code, kundenseitige Systeme, eigene LLM-Anbieter, Drittanbieter-Dienste, fehlende Mitwirkung, Fehlbedienung, vertragswidrige Nutzung oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, gelten nicht als Mängel des Dienstes, soweit ellamind sie nicht zu vertreten hat.
12.3 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist erst zulässig, wenn der Kunde ellamind zuvor eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und diese fehlgeschlagen ist oder entbehrlich war.
12.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von ellamind nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12.5 Garantien übernimmt ellamind nur, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und schriftlich vereinbart werden. Aussagen in Dokumentation, Marketing, Präsentationen, Roadmaps oder Supportkommunikation sind keine Garantien.
13. Haftung
13.1 ellamind haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ellamind nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
13.3 Die Haftung nach Ziffer 13.2 ist der Höhe nach auf die vom Kunden für den betroffenen Dienst in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten und zu zahlenden Nettoentgelte begrenzt. Tritt das schadensbegründende Ereignis innerhalb der ersten zwölf (12) Vertragsmonate ein, gilt das für die ersten zwölf (12) Vertragsmonate vereinbarte Nettoentgelt als Obergrenze. Mehrere Schadensfälle mit derselben Ursache gelten als ein Schadensfall.
13.4 Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet ellamind nicht.
13.5 Für den Verlust von Kundendaten haftet ellamind nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach Ziffer 4.3 und 4.4 entstanden wäre; der Ersatz ist auf den notwendigen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, soweit nicht ein Fall unbeschränkter Haftung nach Ziffer 13.1 vorliegt.
13.6 Für LLM-Anbieter, Drittanbieter-Dienste und kundenseitig eingebundene Systeme gilt: Ist der Kunde Vertragspartner oder wählt der Kunde den Anbieter, Endpoint, API-Key oder Dienst selbst aus, haftet ellamind nicht für dessen Handlungen, Ausgaben, Verfügbarkeit, Sicherheit, Nutzungsbedingungen oder Datenverwendung. Setzt ellamind einen Anbieter als Unterauftragnehmer ein, richtet sich die Haftung nach den vorstehenden Haftungsregelungen; ellamind übernimmt keine darüber hinausgehende Garantie für Drittanbieterleistungen.
13.7 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für KI-Ausgaben, Compliance-Reports, Bewertungen, Agentenhandlungen, Beta-Funktionen, Support, Integrationen und professionelle Dienstleistungen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach Datenschutzrecht, bleiben unberührt.
13.8 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, außer in den Fällen der unbeschränkten Haftung nach Ziffer 13.1. Soweit die Haftung von ellamind ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Freistellung durch den Kunden
14.1 Der Kunde stellt ellamind von Ansprüchen Dritter frei, die gegen ellamind aufgrund von Kundendaten, Kunden-Code, vom Kunden ausgewählten LLM-Anbietern oder Drittanbieter-Diensten, einer vertragswidrigen Nutzung, einer Verletzung von Rechten Dritter, Datenschutz-, Geheimnis-, Exportkontroll-, Sanktions- oder KI-rechtlichen Pflichten durch den Kunden oder aufgrund von Handlungen der Nutzer des Kunden geltend gemacht werden, soweit der Kunde den anspruchsbegründenden Umstand zu vertreten hat.
14.2 Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden nach marktüblichen Stundensätzen. ellamind wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren, keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Kunden abgeben und dem Kunden eine angemessene Mitwirkung bei der Verteidigung ermöglichen, soweit dadurch berechtigte Interessen von ellamind nicht beeinträchtigt werden.
15. Laufzeit und Beendigung
15.1 Soweit in den Bestellunterlagen nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
15.2 Vereinbaren die Parteien eine feste Mindestlaufzeit, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um zwölf (12) weitere Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für ellamind liegt insbesondere vor, wenn (i) der Kunde mit mehr als zwei (2) Monatsentgelten oder einem erheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist, (ii) der Kunde zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzantrag gestellt wird, wobei § 112 InsO unberührt bleibt, (iii) der Kunde erheblich gegen Ziffer 7, 8, 9 oder 10 verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt, oder (iv) die weitere Leistungserbringung wegen rechtlicher, sicherheitsrelevanter oder regulatorischer Gründe unzumutbar wird.
15.4 Sonderkündigungsrechte nach diesen AGB oder zwingendem Recht bleiben unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich strengere Formvorgaben gelten.
16. Datenexport, Anbieterwechsel, Data Act und Löschung
16.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit verfügbare Exportfunktionen des Dienstes nutzen. Nach Vertragsende stellt ellamind dem Kunden auf Anfrage die Kundendaten, die sich zum Ende der Vertragslaufzeit im Dienst befinden und technisch exportierbar sind, in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format, z. B. JSON, CSV oder PDF für Reports, zum Abruf bereit.
16.2 Exportierbar sind insbesondere vom Kunden eingegebene oder erzeugte Testkollektionen, Prompt-Templates, Variablen, Kriterien, Experimente, Antworten, Bewertungen, Auswertungen, Reports und Projektmetadaten, soweit sie im jeweiligen Tarif gespeichert und exportierbar sind. Nicht exportiert werden Geschäftsgeheimnisse, Quellcode, nicht öffentliche Sicherheitsdaten, interne Betriebsdaten, proprietäre Algorithmen, Systemmetriken, nicht lizenzierte Drittinhalte, API-Keys oder Secrets im Klartext sowie Bestandteile der Standardsoftware von ellamind, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.
16.3 Soweit der Dienst als Datenverarbeitungsdienst im Sinne von Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) einzustufen ist und die dortigen Pflichten auf den jeweiligen Vertrag anwendbar sind, gilt ergänzend: Der Kunde kann einen Wechselprozess zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes oder zu eigener IKT-Infrastruktur mit einer Vorankündigungsfrist von höchstens zwei (2) Monaten einleiten. Nach Ablauf dieser Frist unterstützt ellamind den Wechsel der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist von grundsätzlich dreißig (30) Kalendertagen, soweit technisch machbar. Ist dies technisch nicht machbar, informiert ellamind den Kunden innerhalb der gesetzlichen Frist und benennt einen angemessenen alternativen Übergangszeitraum.
16.4 Der Kunde teilt ellamind bei Einleitung eines Wechsels mit, ob er (i) zu einem anderen Anbieter wechseln, (ii) zu eigener IKT-Infrastruktur wechseln oder (iii) seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen lassen möchte, und stellt die für den Wechsel erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zielsysteme, Berechtigungen und Mitwirkungen bereit. Die Parteien kooperieren nach Treu und Glauben, um den Wechsel wirksam und sicher durchzuführen.
16.5 ellamind erhebt für standardmäßige Datenexporte und gesetzlich geschuldete Wechselunterstützung keine unzulässigen Wechselentgelte. Individuelle Migrations-, Transformations-, Beratungs-, Entwicklungs- oder Integrationsleistungen, die über die gesetzlich geschuldete Unterstützung und die Standardexportfunktionen hinausgehen, können gesondert vergütet werden.
16.6 Nach Vertragsende oder erfolgreichem Wechsel hält ellamind Kundendaten für einen Abrufzeitraum von mindestens dreißig (30) Kalendertagen bereit, sofern nicht im AVV, in den Bestellunterlagen oder gesetzlich etwas anderes gilt. Anschließend werden Kundendaten gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Beweiszwecke, Abrechnungszwecke oder Sicherheitsinteressen entgegenstehen. Spätestens sechs (6) Monate nach Vertragsende werden Kundendaten gelöscht, soweit keine längere Aufbewahrung gesetzlich erforderlich oder vereinbart ist.
16.7 Sicherungen werden nach Ablauf der jeweiligen Backup-Zyklen gelöscht. Eine Wiederherstellung aus Backups nach Vertragsende ist nur möglich, solange Backups vorhanden sind und wird, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich geschuldet, nach Aufwand vergütet.
17. Geheimhaltung
17.1 Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, nicht öffentliche technische, wirtschaftliche, rechtliche, finanzielle, produktbezogene oder sicherheitsbezogene Informationen sowie Kundendaten.
17.2 Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur zur Durchführung des Vertrags nutzen und nur solchen Mitarbeitern, Organen, Beratern, Versicherern, verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern offenlegen, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
17.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) ohne Verstoß gegen diese AGB öffentlich bekannt sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (iii) rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden, (iv) unabhängig entwickelt wurden oder (v) aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. In diesem Fall informiert die empfangende Partei die andere Partei vorher, soweit rechtlich zulässig.
17.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt für fünf (5) Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie, solange die Information ein Geschäftsgeheimnis ist.
18. Referenzen und Öffentlichkeitsarbeit
18.1 ellamind darf den Unternehmensnamen und das Logo des Kunden während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach Vertragsende dazu nutzen, den Kunden als Referenzkunden zu benennen, insbesondere auf der Website, in Pitch-Decks, Investorenunterlagen, Vertriebsmaterialien, Social-Media-Beiträgen und sonstigen Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen. Die Nutzung erfolgt in einer Form, die das Erscheinungsbild des Kunden wahrt und keine vertraulichen Informationen offenlegt. Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen; ellamind wird die Nutzung in öffentlich zugänglichen Marketingmaßnahmen nach Zugang des Widerspruchs innerhalb angemessener Frist einstellen, soweit dies technisch und organisatorisch zumutbar ist. Die Nennung in nicht-öffentlichen Vertriebs-, Pitch- und Investorenunterlagen bleibt zulässig, soweit der Empfängerkreis zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.
18.2 Fallstudien, Pressemitteilungen, Zitate, detaillierte Projektbeschreibungen oder Veröffentlichungen mit nicht öffentlichen Informationen des Kunden bedürfen stets der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Der Kunde kann eine Referenznutzung mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Diese AGB und die Bestellunterlagen regeln den Vertragsgegenstand abschließend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
19.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben vorrangig.
19.3 ellamind darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen gesetzlicher Änderungen, Rechtsprechung, regulatorischer Anforderungen, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen, geänderter Drittanbieter- oder LLM-Bedingungen, neuer Funktionen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden mindestens drei (3) Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt, wenn ellamind hierauf in der Mitteilung besonders hinweist. Widerspricht der Kunde, gelten die Änderungen nicht; ellamind kann den betroffenen Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Wirksamwerden der Änderung kündigen, wenn die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen unzumutbar ist. Änderungen des vertraglichen Hauptleistungsgefüges sind von dieser Änderungsbefugnis ausgeschlossen.
19.4 Erfordern neue oder geänderte regulatorische Anforderungen, insbesondere KI-VO, Data Act, DSGVO, NIS-2, DORA, Cyber Resilience Act, SGB, branchenspezifische Sicherheitsvorgaben oder Vorgaben öffentlicher Auftraggeber, Leistungen, Nachweise, Prüfungen oder technische Maßnahmen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden die Parteien eine angemessene Anpassung von Leistungsumfang, Vergütung und Zeitplan vereinbaren. Bis dahin schuldet ellamind nur den vereinbarten Leistungsumfang, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.
19.5 Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen Anwendung.
19.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. ellamind bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
19.7 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden auf Wunsch eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.